Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  16.

1914.

 

Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen:

 

mndantur  des  betreffenden  Arbéxpeintendantur)
  und  der  In-Militärverkehrswesens.


 

Bei  Pfändung  des  Dlienstelnkommens:

1.  d

*-ber

  Regimentskommandeure,  der
Kommandeure  der  Trains,  der
ommandeure  der  selbständigen

(nicht  regimentierten)  Batalllone  —
ausschließlich  der  Pionierbataillone#),
der  #nsenterieschieslchule,  der  Unteroffl
  der  Unteroffiziervorschulen,
  #er  Mililärknabenerziehungsanstalt,
  der  Offizierreitchulen
  in  Paberborn  und  Soltau,
des  Eeherksinenkel  der  Beldersilerie
chie  bschule  Lehrregiments  d
Fiisisc  l  ee  des  Präles
der  verkehrslechnischen  Prüfungskommission,
  des  irektors  der
Militäreisenbahn,  des  Chefs  der
Versuchsbatterie  der  Artillerieprüfungskommission,
  des  Kommandeurs
  der  Kriegstelegraphen-G,ule,
  ded  Verkehrsoffiziere  vom
latz  in  den  Festungen  sowie  der
Kommandeure  der  Landwehrbezirke
Berlin?);

der  Mossrafon  mit  auedme  der
in  Berlin  und  Potsdam

 

 

 

4k  der  Korpsärzte,  der  Srn#en  und

der  Aslistenzärgte  bei  den  Sanitätsämtern,
  der  Generaloberärzte,  der
Garnisonärzte  mit  Ausnahme  der
in  Berlin  und  Potsdam!?),  der
etatmäßigen  Chefärzte  der  Garnisonlazarette,
  des  Chefarztes  des  Olkl-Herbelns
  Taunus  in  Falkenstein,
er  Stabsärzte  bei  den  Sanitlätsinspektionen
  sowie  der  Korpsstabsapotheker
  und  der  Stabsapotheker;
der  Beamten  der  Zahlungsstelle
des  XIV.  Armeekorps;

kl#  der  Militärintendanturbeamten  bei

den  Korps-  und  Dioisionsintendanturen
  sowle  bei  der  Intendantur
des  Militärverkehrswesens  mit  Ausnahme
  der  Militärintendanten?);
der  Milltäroberpfarrer,  der  Diolzone
  und  der  Garnisonpfarrer,  der
visions.  und  der  Garnisonköster
2  aghn  der  Garnisonpfarrer
und  der  Garnisonküster  in  Berlin")
sowie  der  Millkärhllfsgelsilichen,