Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 16. 1914. 173 
Anlage 6 I. 
Ais Vertreter der Arzte und der Krankenkassen zum Ausschuß für die Auswahl 
der Arzte im Bezirke sind Vertreter zu wählen. Die 
zu Wählenden werden zur Hälfte aus den Mitgliedern der Organe der Krankenkassen, 
die im Bezirke, für den das Arztregister geführt wird, ihren Sitz haben, zur Hälfte aus 
.. · Kassenvertreter 
den Arzten entnommen. Sie haben hiernach A#ztt zu wählen. 
Ihnen stehen Stimmen zu. Der Stimmzettel muß in dem 
anliegenden Wahlumschlage verschlossen in einem besonderen an den Unterzeichneten 
gerichteten Umschlage 
spätestens bis zum lnachmittags) Uhr 
bei mir eingehen. 
Ich fordere Sie auf, in Gemeinschaft mit 
Vorschlagsliste 
für die Wahl bis zum 19 ... bei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen für die Wahl wird 
besonders hingewiesen. 
anderen Wahlberechtigten eine 
  
„, den 19 
Der Vorsitzende des Versicherungsamts als Wahlleiter. 
Auf der Rückselte der Aufforderung Und die Nr. IX der „Bestimmungen für die Führung des 
Arztregisters“ und die Nr. 2, 7, 14—16, 10 Abs. 2, 3 der Wahlordnung abzudrucken.
	        
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