Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 16. 1914. 185 
Anlage 8 I. 
Ais Vertreter der Arzte und der Krankenkassen im Schiedsamte für den 
Bezirk des Oberversicherungsamts Schwerin sind Vertreter zu wählen. Die 
zu Wählenden werden zur Hälfte aus den Mitgliedern der Organe der Krankenkassen, 
die im Bezirke des Schiedsamts ihren Sitz haben, zur Hälfte aus Arzten entnommen. 
Arzte 
Sie haben hiernach —*5 zu wählen. 
Ihnen stehen Stimmen zu. Der Stimmzettel muß in dem an- 
liegenden Wahlumschlage verschlossen in einem besonderen an den rlr 
gerichteten Umschlage spätestens bis zum 
  
bei mir eingehen. 
Ich fordere Sie auf, in Gemeinschaft mit: anderen Wahlberechtigten eine 
Vorschlagsliste 
für die Wahl bis zum 19 . bei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen für die Wahl wird 
besonders hingewiesen. 
Schwerin, den 19. 
Der Vorsitzende des Oberversicherungsamts als Wahlleiter. 
Auf der Rückseite der Aufforderung sind die Nr. I, II der Bestimmungen für dle Blldung 
und Täligkeit des Schiedsamts und dle Nr. 2, 4, 11, 12, 13, 10 Abs. 2, 3 der Wahlordnung abzudrucken. 
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