Nr. 18. 1914. 201
Ausführungsbestimmungen
zur Eichung für die Hinnenschiffahrt auf der Elbe.
Zu 82. ·
I.EichungenundGichprllfnngeasiudeniuderRegelamSitzedekSchiff-ächbehörde
statt.
· Die Behörde kann auf Wunsch das in Antrag gebrachte Verfahren auch ouberheb
ihres Amtssitzes vornehmen. In solchen Fällen hat der Antragsteller einen nach dem
Urteil der Behörde für das Verfahren geeigneten Platz zur Verfügung zu stellen und die
Kosten zu tragen.
2. Nachdem die Masten und beweslichen Schornsteine des Schiffes niedergelht
Hin, wird dasselbe an einer vor Wind, Strömung und Wellenschlag geschützten Stelle
estgelegt und nötigenfalls durch Verschieben von Ausrüstungsgegenständen in die normale
Schwimmlage gebracht. Die Schwimmlage ist eine normale, wenn die Symmetrieebene
des Schiffes senkrecht zum Wasserspiegel steht. Bei genau symmetrisch gebauten Fahreugen
müssen daher in der normalen Schwimmlage alle Stellen der Oberkante beider
orde, die sich rechtwinklig gegenüberliegen, gleich hoch Über Wasser und alle entsprechenden
Stellen des Bodens gleich bie unter Wasser liegen. Weil die Fahrzeuge
aber selten genau symmetrisch gebaut sind, wird man sich rru beschränken müssen,
das Fahrzeug in eine Schwimmlage zu bringen, bei der die angeflh rte Übereinstimmun
überwiegend vorhanden ist. Unter dem Schiffsboden muß eine Wassertiefe von Übera
mindestens 0,3 m vorhanden sein. Das Schiff muß, ohne irgendwo aufzuliegen oder
das Ufer zu berühren, frei und ruhig schwimmen und mit einem Boote ungehindert umfahren
werden können.
3. Die Höhe des Bodenwassers im Schiffsraum darf an der tiefsten Stelle bei
hölzernen Schiffen nicht mehr als 5 cm, bei hölzernen Schiffen mit eisernen Spanten
und bei eisernen Schiffen mit Holzboden nicht mehr als 3 cm betragen; eiserne Schiffe
müssen im allgemeinen frei von Bodenwasser sein, etwa vorhandenes Bodenwasser ist
soweit als möglich zu entfernen.
4. Der zur Kesselheizung erforderliche Kohlenvorrat sowie Ballast jeder Art, sobald
letzterer aus dem Schiffe ohne bauliche Anderungen entfernt werden kann, gehört nicht
hur Ausrüstung im Sinne dieses Paragraphen. «
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