Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

208  Nr.  18.  1914.

Zu  §  3.

1.  Für  die  Ermittelung  der  Nullpunkte  der  Tiefgangsanzeiger  wird  der  eine
Schenkel  des  Tiefenmaßes  (zu  §  6  A.  1.  V),  nachdem  die  beiden  Schenkel  nach  dem
großen  Winkelmaße  (zu  §  6  A.  1.  VIl)  rechtwinklig  zueinander  eingestellt  sind,  festanliegend
an  der  Stelle  unter  den  Schiffsboden  geschoben,  an  der  der  Tiefgangsanzeiger  angebracht
werden  soll.  Nachdem  der  andere  Schenkel  nach  dem  Lote  oder  der  Wasserwage  in
senkrechte  Stellung  gebracht  ist,  zeigt  auf  seiner  Maßeinteilung  der  Wasserspiegel  den
Tiefgang  des  Schiffes  an  der  untersuchten  Stelle  an.  Die  ermittelten  Maße  sind  die
Leertiefen,  d.  h.  die  Abstände  der  Nullpunkte  der  Tiefgangsanzeiger  vom  Wasserspiegel.
Von  diesen  Nullpunkten  ab  werden  üder  dem  Wasserspiegel  Tiefgangsanzeiger  mittels
des  Tiefgangsteilers  (zu  §  6  A.  1.  VIII)  auf  die  Bordwände  übertragen.

2.  Bei  Schiffen,  an  denen  der  Tiefgangsteiler  mit  Markierstift  wegen  starker
Neigung  der  Schiffswand  nicht  anzuwenden  ist,  wird  die  Einteilung  der  Tiefgangsanzeiger
  vom  Wasserspiegel  aufwärts  mittels  eines  senkrecht  gehaltenen  Meterstocks

timmt.

3.  Die  Dezimetermarken  der  Tiefgangsanzeiger  werden  bei  hölzernen  Schiffen  durch
Eichnägel  (schmiedeeiserne  Nägel  von  mindestens  2  cm  Schaftlänge  mit  kegelförmigem
Kopfe  von  1,2  cm  Durchmesser  bei  eisernen  Schiffen  sowie  bei  Schiffen  mit  eisernen
Borden  durch  Körnerschläge,  deren  Mittelpunkte  die  Teilung  bilden,  bezeichnet.

Die  Enden  der  Tiefgangsanzeiger  werden  bei  hölzernen  Schiffen  und  bei  eisernen
Schiffen,  bei  denen  das  Ende  eines  Tiesgangsanzeigers  auf  einen  Konstruktionsteil  aus
Holz  trifft,  durch  einen  eingebrannten  Strich  von  10  cm  Länge,  etwa  3  mm  Breite  und
etwa  5  mm  Tiefe  bezeichnet,  der  mit  der  Grundfarbe  des  Tiefgangsanzeigers  ausgemalt
wird.  Der  Strich  wird  außerhalb  des  Tiefgangsanzeigers,  aber  sich  unmittelbar  an  ihn
anschließend,  eingebrannt  (vogl.  Fig.  1).  Bei  eisernen  Schiffen  wird  das  obere  Ende  der
Tiefgangsanzeiger  durch  den  Kopf  eines  durch  die  Schiffswand  geführten  Nietes  bezeichnet.
Der  äußere  Kopf  des  Nietes  hat  einen  Durchmesser  von  mindestens  15  mm  und  einen
keilförmigen  Ausschnitt,  der  mit  dem  Ende  der  Tiefgangsanzeiger  zusammensallen  muß.
Wo  es  nicht  angängig  ist,  diese  Marke  anzubringen,  kann  das  obere  Ende  der  Tiefgangsanzeiger
  durch  4  Körnerschläge  in  je  4  cm  Entfernung  voneinander,  die  durch  Aufbohren
mit  einem  konischen  Bohrer  bis  auf  8  mm  Durchmesser  und  entsprechender  Tiefe  erweitert
  werden,  bezeichnet  werden.  Die  Bohrungen  werden  außerhalb  des  Tiefgangsanzeigers,
  aber  sich  unmittelbar  an  den  Tiefgangsanzeiger  anschließend,  angebracht  und
mit  der  Grundfarbe  des  Tiefgangsanzeigers  ausgemalt.  Die  Mittelpunkte  der  Bohrungen
sollen  mit  dem  Ende  des  Tiefgangsanzeigers  zusammenfallen  (vgl.  Fig.  1).

4.  Zur  leichteren  Unterscheidung  werden  die  vollen  Meter  durch  drei,  die  halben
Meter  durch  zwei,  die  zehntel  Meter  durch  je  einen  Eichnagel  oder  Körnerschlag  bezeichnet.
Erchnägel  und  Körnerschläge  sind  auf  5  cm  Entfernung  von  Mitte  zu  Mitte  wagerecht
nebeneinander  anzuordnen.  "

5.  Das  Anmalen  der  Desgantaaeiger  erfolgt  nach  den  Mustern  in  Figur  1;

auch  ist  das  Anbringen  der  Eichzeichen  in  der  aus  Figur  1  ersichtlichen  Weise
auszuführen.