Nr. 18. 1814. 209
ebene mit 4, der der oberen Eichebene mit 1 multipliziert und die Summe dieser Produkte
mit ½ des gemeinsamen Abstandes der genannten drei Einsenkungsebenen voneinander
mullipliziert wird.
Das Ergebnis dieser Rechnung ist der Inhalt des ganzen Eichraums in Kubikmetern
oder Tonnen.
2. Der Inhalt der oberen, zwischen der mittleren Einsenkungs= und der oberen
Eichebene befindlichen Eichschicht wird gefunden, indem man die halbe Summe des ganzen
Flächeninhalts jeder dieser beiden Haupteinsenkungsebenen mit ihrem Abstand voneinander
multipliziert.
3. Den Inhalt der unteren, zwischen der Leer= und der mittleren Einsenkungsebene
befindlichen Eichschicht erhält man, indem man vom Inhalt des ganzen Eichraums
den der oberen Eichschicht fubtrahiert.
Zu § 8 Abf. 1.
1. Zur Feststellung der Belastung, welche jeder im § 8 der Eichordnung vorgesehenen
Eintauchung des Eichraums entspricht, wird der Raumgehalt einer jeden Eichschicht
durch die halbe Anzahl der Zentimeter ihrer Höhe geteilt. Der Quotient gilt als die
Belastung für je 2 cm der Eintauchung. Im Eichschein ist diese Belastung bis zur
oberen Eichebene tabellarisch nachzuweisen.
2. Wenn die Eintauchung eines Schiffes nicht mit einer Marke des Tiefgangsanzeigers
zusammenfällt, sondern zwischen zwei Marken liegt, so ist sie bis auf 2 cm genau
festzustellen, wobei Maße unter 1 cm unberülcksichtigt bleiben, größere aber als zwei volle
Zentimeter angenommen werden.
3. Ist die Eintauchung eines Schiffes nicht an sämtlichen sechs Tiefgangsanzeigern
Aeic, so wird die Summe der Angaben von allen sechs Anzeigern durch sechs geteilt.
ie gefundene Zahl gilt dann als Eintauchung des Schiffes.
Zu § 8 Abs. 2 und 3.
1. Das Eichzeichen wird bei hölzernen Schiffen mit dem Brennstempel eingebrannt,
bei eisernen Schiffen sowie bei Schiffen mit eisernen Borden mit einem der Schlagstempel
eigeschlagen.
2. Die Buchstaben und Ziffern der Eichzeichen müssen in großer lateinischer Schrift
1 em hoch nach dem folgenden Muster angeordnet sein:
3. Di i Schiffe ist neben oder unter dem Namen des Schiffes ob
dem Namen List, n oh Eigeniümers nach folgendem Muster ziffes oder
320 t E.
Nr. 322P. Ag.
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