Nr. 42. **
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Anusgegeben Schwerin, Freitag, den 3. Juli 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Allodifizierung des Gutes Groß= und
Neu Poserin, Amts Lübz und Goldberg. (2) Bekanntmachung zur
Ergänzung der Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher.
II. Abteilung.
) Beranntmachung vom 26. Juni 1914, betressend Mllodifkzlerung des Gutes
Groß und Neu Poserin, Amts Lübz und Goldberg.
Das ritterschaftliche Gut Groß= und Neu-Poserin, Amts Lübz und Goldberg,
ist zu dem bisher lehnbaren Teile unter dem heutigen Tage allodifiziert worden.
Schwerin, den 26. Juni 1914.
Großherzoglich' Mecklenburgisches Justizministerium.
Langfeld.
(2) Bekanntmachung vom 30. Juni 1914 zur Ergänzung der Geschäftsanwelsung.
fitt die Gerichtsvollzieher. «
Vie Geschäftsanweisung für die Gerichtsvollzieher vom 4. Oktober 1899 (Rbl.
Nr. 48) wird, wie nachsteht, ergänzt: