Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  42.  **

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1914.
Anusgegeben  Schwerin,  Freitag,  den  3.  Juli  1914.

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Allodifizierung  des  Gutes  Groß=  und
Neu  Poserin,  Amts  Lübz  und  Goldberg.  (2)  Bekanntmachung  zur
Ergänzung  der  Geschäftsanweisung  für  die  Gerichtsvollzieher.

 

II.  Abteilung.

)  Beranntmachung  vom  26.  Juni  1914,  betressend  Mllodifkzlerung  des  Gutes
Groß  und  Neu  Poserin,  Amts  Lübz  und  Goldberg.

Das  ritterschaftliche  Gut  Groß=  und  Neu-Poserin,  Amts  Lübz  und  Goldberg,
ist  zu  dem  bisher  lehnbaren  Teile  unter  dem  heutigen  Tage  allodifiziert  worden.

Schwerin,  den  26.  Juni  1914.

Großherzoglich'  Mecklenburgisches  Justizministerium.
Langfeld.

 

(2)  Bekanntmachung  vom  30.  Juni  1914  zur  Ergänzung  der  Geschäftsanwelsung.
fitt  die  Gerichtsvollzieher.  «
Vie  Geschäftsanweisung  für  die  Gerichtsvollzieher  vom  4.  Oktober  1899  (Rbl.
Nr.  48)  wird,  wie  nachsteht,  ergänzt: