Nr. 2. 6
Regierungs-Blatt
Großherzogtum Meckhlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 15. Januar 1914.
Inhyalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die abgeänderten Bedingungen üÜber
Einlagen, Auszahlungen und Kündigungen bei der Sparkasse zu Rostock.
(2) Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung des Werbots des Hausierhandels
in einzelnen Ortschaften des Medizinalbezirks Boizenburg.
(3) Bekanntmachung, betreffend landesherrliche Genehmigung der Professor
Dr. Carl von Lemcke'schen Stiftung zu Schwerin.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 3. Januar 1914, betreffend die abgeänderten Bedingungen
über Einlagen, Auszahlungen und Kündigungen bei der Sparkasse
zu Rostock.
Die abgeänderten Bedingungen über Einlagen, Auszahlungen und Kündigungen
bei der Sparkasse zu Rostock werden, nachdem dieselben am heutigen Tage
landesherrlich bestätigt worden sind, hierdurch zur allgemeinen Keuntnis gebracht.
Schwerin, den 3. Januar 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: von Blücher.