Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

T  Nr.  43.  1914.

maßregeln  wie  Steinkohlengasleitungen  nach  den  Regeln  des  deutschen  Vereins  von
Gas=  und  Wasserfachmännern  verlegt  werden.  ç

Kupferlegierungen  sind  für  Hähne,  Ventile  und  Verschraubungen  zulässig,  reines
Kupfer  nur  für  Heizerenner.  «

F.  Allgemeine  Bestimmungen.

15.  Die  Beschickung  der  Entwickler  mit  Kalziumkarbid  und  Wasser  muß  so  geregelt
  sein,  daß  das  Entwicklungs=  oder  Kühlwasser  keine  höhere  Temperatur  als  60  %
annimmt.

16.  Der  innere  überdruck  eines  Azety  etwicklungsapparats  darf  in  der  Regel
in  keinem  Teile  500  Millimeter  Wassersäule  überschreiten;  in  besonderen  Fällen  können
höhere  Drucke  bis  zu  einer  halben  Atmosphäre  angewendet  werden,  wenn  die  Verwendung
  des  Gases  (z.  B.  zu  technischen  Zwecken)  dies  bedingt.  Die  durch  die  Eisenbahn-Verbeyrsordnung
  getroffenen  besonderen  Vorschriften  für  eiserne  Gefäße  mit  komprimiertem
  gelöstem  Azetylen  werden  hierdurch  nicht  berührt.  *  4

Der  Druck  in  den  Huusleitungen  darf  in  der  Regel  250  Millimeter  Wassersäule
nicht  überschreiten,  es  sei  denn,  daß  in  besonderen  Fällen  höhere  Drucke  durch  die  Art
der  Verwendung  des  Gases  (3.  B.  zu  technischen  Zwecken)  bedingt  werden  und  ohne
Gefahr  zulässig  sind.

17.  In.  keinem  Teile  des  Entwicklers  darf,  in  der  Mitte  des  Gasraums  gemessen,
eine  Erhitung  des  Gases  über  100%  C  eintreten.  Das  Gas  darf  dem  Gasbehälter  nicht
mit  einer  50  5  C  übersteigenden  Temperatur  zugeführt  werden.

18.  Werden  Druckmesser  (Flüssigkeitsmesser)  an  den  Apparaten  angebracht,  so
müssen  sie  absperrbar  und  mindestens  doppelt  so  lang  sein,  als  es  der  normale  Gasdruck
erfordert.  In  Azetylenanlagen  für  Beleuchtungszwecke  mit  einer  Stundenleistung  von
mindestens  3000  Liter  Gas  ist  für  jede  Apparatengruppe  sowie  für  etwa  besonders  auf-Helte
  Gasbehälter  und  für  das  Rohrneg  je  ein  eigener  Druckmesser  mit  entsprechender

ezeichnung  anzubringen.

19.  Jede  Azetylenanlage  ist  so  einzurichten,  daß  bei  der  ersten  Inbetriebnahme
und  nach  Vedarf  ie  Ableitung  des  Gasluftsgemisches  ins  Freie  erfolgen  kann.  Jede
feststehende  Anlage  ist  mit  einem  Haupthahne  zu  versehen,  der  das  Abstellen  der  ganzen

ohrleitung  gestattet  und  leicht.  zugän  lich  vor  dem  Reiniger  angebracht  sein  muß.

Wird  am  Entwickler  ein  A  [perrhah  vorgesehen,  so  muß  dieser  als  Dreiweghahn
derart  ausgestattet  werden,  daß  das  im  Entwickler  nach  seiner  Abschaltung  etwa  noch
entwickelte  Gas  durch  eine  Rohrleitung  ins  Freie  geleitet  wird.  Bei  Weeklenenlaßen
für  Beleuchtungszwecke  mit  einer  Stundenleistung  von  mindestens  3000  Liter  Gas
müssen  Wäscher,  Reinigeranlage,  Trockner,  Stationsgasmesser,  Druckregulator  usw.  mit
vollkommenen  Umgehungsleitungen  versehen  sein.

20.  Durch  die  Art  der  Führung  der  Gaszuleitungs=  und  Abführungsrohre  ist  zu
vermeiden,  daß  Verstopfungen  der  Gaswege,  insbesondere  durch  Kondenswasser,  eintreten
  können.  Erforderlichenfalls  sind  Entwässerungsvorrichtungen  vorzusehen.

der.  MI.  26