Contents : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar.  46.  395

Regierungs-Blatt

Großherzogtum  Meckhlenburg-Schwerin.

Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  22.  Juli  1914.

 

 

Inhalt.

II.  Ableilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Verwendung  des  surrogatfreien  und
surrogathaltigen  Mecklenburgilchen  Wappenpapiers  aus  der  Papierfabrik
von  F.  Schoeller  und  Bausch  in  Neu  Kaliß  durch  die  Behörden.

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  14.  Juli  1914,  betreffend  Verwendung  des  surrogatfreien
  und  des  furrogathaltigen  Mecklenburgischen  Wappenpapiers  aus  der
Papierfabrik  von  F.  Schoeller  und  Bausch  in  Neu  Kaliß  durch  die  Behörden.

Es  wird  hierdurch  bekannt  gemacht,  daß  außer  dem  surrogatfreien  Mecklenburgischen
  Wappenpapier  der  Sorten  Nr.  6  und  10  aus  der  Papierfabrik  von
F.  Schoeller  und  Bausch  in  Neu  Kaliß  —  siehe  die  Bekanntmachung  vom  31.  Mai
1894  in  Nr.  19  des  Rbl.  für  1894  —  für  die  Folge  auch  furrogathaltiges  Mecklenburgisches
  Wappenpapier  zu  verwenden  ist.

Mit  der  vorbezeichneten  Papierfabrik  sind  wegen  der  Herstellung  solchen
Papiers  die  in  den  nachfolgenden,  bis  auf  weiteres  gültigen  Bestimmungen  enthaltenen
  Vereinbarungen  getroffen  worden.