Nr. 50. 415“
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 3. August 1914.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Einverleibung von Domanialgrundstücken
in das Gebiet der Stadt Stavenhagen. (2) Bekanntmachung, betreffend
die Handhabung der Stromaufsicht auf der Elbe.
II. Abteilung.
(1) Bekannemachung vom 17. Juli 1914, betressend Einverleibung von
Domanialgrundstlcken in das Gebiet der Stadt Stavenhagen.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß infolge Allerhöchst
unter dem 10. Juli 1914 genehmigten Vertroges nachfolgende Domanial=
grundstücke in das Gebiet der Stadt Stavenhagen einverleibt sind:
1. der Amtsbrink zu Stavenhagen mit Ausnahme
a) des Schlosses nebst Zubehör und Schloßdamm,
b) des Gestütsgehöstes,
Tc) des angrenzenden sogenannten Registratorgartens (Amtsreservat),
d) der Dammwiese,
e) des Forstreservats,
2. das Erbmühlengehöft zu Stavenhagen mit seinen auf der Neubauhoser
Feldmark belegenen Ländereien.
Schwerin, den 17. Juli 1914.
Großherzoglich Mecklenburgische Ministerien
der Justiz. der Finanzen, Abteilung des Innern.
für Domänen und Forsten.
Langfeld. Im Auftrage: Baller. Im Auftrage: Lübcke.
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