Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar.  50.  L

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.

Jahrgang  1914.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  3.  August  1914.

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Einverleibung  von  Domanialgrundstücken
in  das  Gebiet  der  Stadt  Stavenhagen.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend
die  Handhabung  der  Stromaufsicht  auf  der  Elbe.

 

II.  Abteilung.
———  ——
(1)  Bekanntmachung  vom  17.  Juli  1914,  betressend  Einverleibung  von
Domanialgrundstlicken  in  das  Gebiet  der  Stadt  Stavenhagen.
Es  wird  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht,  daß  infolge  Allerhöchst
unter  dem  10.  Juli  1914  genehmigten  Vertrages  nachfolgende  Domanialgrundstücke
  im  das  Gebiet  der  Stadt  Stavenhagen  einverleibt  sind:
1.  der  Amtsbrink  zu  Stavenhagen  mit  Ausnahme
a)  des  Schlosses  nebst  Zubehör  und  Schloßdamm,
b)  des  Gestütsgehöstes,
J)  des  angrenzenden  sogenannten  Registratorgartens  (Amtsreservat),
d)  der  Dammwiese,
o)  des  Forstreservats,
2.  das  Erbmühlengehöft  zu  Stavenhagen  mit  seinen  auf  der  Neubauhoser
Feldmark  belegenen  Ländereien.
Schwerin,  den  17.  Juli  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgische  Ministerien

der  Justiz.  der  Finanzen,  Abteilung  des  Innern.
für  Domänen  und  Forsten.

Langfeld.  Im  Auftrage:  Baller.  Im  Auftrage:  Lübcke.
—⅛  88.