Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  72.  1914.
Landsturmrolle  I.
Bisheriger
..  Datum«Ori«Amt  «-AufenthaltsortEntscheidung
FamilienaamenUfwsdkkaVUkk»S,  (Wohuu)-  der
Nr.  und  —  S  nuns)  Ersot=  Bemerkungen
Vornamen  Stand  oder  D  verheiratet,,ommission
Gewerbe  Kinder
1.  2.  Fk  4  l-  6.  7.
Anmerkung:

1.  Die  Landsturmrolle  1  enthält  die  Landsturmpflichtigen  des  ersten  Aufgebots  und
die  unausgebildeten  Landsturmpflichtigen  des  zweiten  Aufgebots  der  vom  Aufrufe
betroffenen  Jahresklassen.

2.  Die  Landsturmrollen  werden  in  der  Größe  eines  Bogens  angelegt  und  für  die  Namen
jede  Seite  in  der  Regel  in  fünf  Querspalten  geteilt.

3.  In  Spalte  7  ist  die  erfolgte  Einstellung  unter  Angabe  des  Truppenteils  usw.  oder

die  Art  der  Verwendung  einzutragen.