Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 73. 5. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 22. August 1914. 
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Familienunterstützungen. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 21. August 1914, betreffend Familienunterstützungen. 
Die Unterstützungskommissionen werden aus gegebener Veranlassung darauf 
aufmerksam gemacht, daß die bewilligten Unterstützungsbeträge in Gemäßheit 
der Bekanntmachung vom 10. d. Mts. betr. Familienunterstützungen, Rol. 
Nr. 62, am 1. und 16. jeden Monats voraus zu bezahlen sind. Fällt die 
Einberufung in die Zeit zwischen zwei Fälligkeitsterminen, so ist die Unter- 
stützung vom Einberufungstag ab bis zum nächsten Fälligkeitstermin zu zahlen. 
Schwerin, den 21. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Lübcke. 
Mit dieser Nr. 73 werden ausgegeben: Nr. 61, 62 und 63 des Reichs-Gesetzblatts von 1914. 
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