Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 87. 547 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 7. September 1914. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Mißbrauch von Ausweisen zur freien 
Eisenbahnfahrt. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 4. September 1914, betreffend Mißbrauch von 
Ausweisen zur freien Eisenbahnfahrt. 
Es ist vorgekommen, daß junge Leute, denen zwecks Meldung als Kriegs- 
freiwillige von Polizei, oder Ortsbehörden gemäß Militär-Transport. Ordnung. 
Anlage III S#1c Heer-Ordnung, § 42° Anm.) Ausweise zur freien Eisenbahn= 
fahrt ausgestellt sind, diese Bescheinigung zu sonstigen Reisen mißbraucht haben. 
Es sind daher diese Ausweise in Zukunft nur nach eingehender Prüfung der 
Persönlichkeit usw. des sich Meldenden sowie nur für die Fahrt vom Aus- 
stellungs= zum Gestellungsort auszufertigen. 
Schwerin, den 4. September 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
  
Mit dieser Nr. 87 wird ausgegeben: Nr. 69 des Reichs-Gesetzblatts von 1914. 
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