Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr. 97. as 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 18. September 1914. 
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Familienunterstützungen. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Aushebung von Kraftfahrzeugen. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 17. September 1914, betreffend Familienunter- 
stützungen. 
In dem mit der Bekanntmachung vom 10. v. Mts., betreffend Familienunter- 
stützungen, Rbl. Nr. 62, S. 461, herausgegebenen Muster für Unterstützungs- 
bögen muß in der Bescheinigung des Gemeindevorstandes der Absatz 3 fortan 
folgendermaßen lauten: 
„Die über 15 Jahre alten Kinder, die Verwandten in aufsteigender 
Linie und Geschwister wurden von dem Einberufenen unterhalten 
oder deren Unterhaltungsbedürfnis ist nach dem Diensteintritt 
hervorgetreten.“ 
Beim Neudruck der Muster ist der Wortlaut entsprechend abzuändern. 
Schwerin, den 17. September 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Lübcke.
	        
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