Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar. 108. L 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 17. Oktober 1914. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Hinterblieb sorgung aus Anlaß 
des Krieges 1914. « 
  
  
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 15. Oktober 1914, betreffend Hinterbliebenen- 
versorgung aus Anlaß des Krieges 1914. 
Zur Kenntnisnahme der beteiligten Kreise und der Zivilbehörden werden 
nachstehend die vom Königlich Preußischen Kriegsministerium unter dem 
10. d. Mts. erlassenen Anordnungen über die Hinterbliebenenversorgung 
aus Anlaß des Krieges 1914 zum Abdruck gebracht. 
Dabei wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 30. Januar 
1908 (Röl. Nr. 3 S. 11) darauf hingewiesen, daß als Ortsbehörden im 
Sinne dieser Vorschriften im Bereich des Großherzogtums die Ortsobrigkeiten 
anzusehen sind. Im Bereich der Ritterschaft treten an deren Stelle auf An- 
trag der Ortsobrigkeit die auf Grund der Bekanntmachung vom 6. August 
1914 (Rol. Nr. 57 S. 440) eingesetzten Landesherrlichen Kommissare für 
die ritterschaftlichen Landgüter. 
Schwerin, den 15. Oktober 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
152
	        
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