Contents : Staatsrechtliche Erörterungen über die deutsche Reichsverfassung.

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ihren  Amtsbezirken  zu  gestakten,  wenn  er  sich  nicht  mit  einem  neuen  von  disseitiger  Stelle  ertheilten  Aufenthalts-Schein
  legitimiren  kann.  Den  4.  Febr.  1809.  .  Oberamt  allda.
Weiltingen.  Da  in  dem  hiesigen  Lberamt  den  23.  Merz  die  diesjährige  Cantons-Rerision  der  Conseriptions-Listen
  vorgenommen  wird,  so  werden  sämtliche  Königl.  Oberämter  geziemendst  ersucht,  die  in  ihren
Distrikten  befindliche  zu  disseitigem  Oberamt  gehörige  Cantonisten  auf  diesen  Termin  in  ihr  Heimwesen  zu  verweisen.
  Den  4.  Febr.  .  ··  ramt  allda.
Wiesenstaig.  Da  bis  den  6.  und  7.  Merz  d.  J.  das  Conscriptiensgeschaͤft  dahier  vorgenommen
wird,  so  ergehet  an  saͤmtliche  der  Gonscription  unterworfene  Unierthanen  der  gemessenste  Befehl,  sie  sich
ohne  Ausnahme,  wenn  auch  einige  von  ihnen  bei  der  lezten  Conscription  bediungt  oder  unbedingt  untuchtig  erkannt
  worden,  bis  auf  obigem  Termin  in  ihrer  Heimath  um  so  gewisser  einfinden  sollen,  als  widrigenfalls  die
gesezliche  Strafen  ohnnachsichtlich  ###n  sie  verhängt  werden  würden.  Besonders  wird  denen,  welche  bereits
vollldhrig  sind,  oder  es  in  diesem  Jahre  werden,  ausdrüklich  bekannt  gemacht,  daß  wenn  sie  erst  spaterbin  erscheinen
  sollten,  sie  der  weitere  Nachtbeil,  daß  sie  nicht  heirecben  dörfen,  kreffen  werde.  Ueberdiß  werden  alle
dohe  und  niedere  Orts-Obrigkeiten  ersucht,  die  disseitige  GCantonspflichtige  nach  Hauß  zu  weiscn,  und  die
Namen  und  den  Geburtsort  derselben  anhero  gefällig  mitzutheilen.  Den  6.  Febr.  1800.  Kön.  Obcramt.

 

 

Tuttlingen.  Vor  Veit  Ganker  veon  Durchhaussen  biesigen  Oberamts,  der  den  geschehenen  Anzeigen
nach  schon  seit  Johr  und  Tag  umherzieht,  und  bald  mit  jungen  Schweinen,  bald  mit  Tuch  und  andern  #
nteln  handelt,  wird  hiemit,  als  vor  einen  Betrüger,  jedermann  verwarnt,  da  er  durchaus  nichts  mehr  im
Vermögen  besizt.  Zugleich  werden  alle  Hoch-und  Wohllöbl.  Bebörden  geziemend  ersucht,  denselben  wo  er
sich  finden,  arretiren,  und  gegen  Erfaz  der  Unkosten  hieher  einliefern  zu  lassen.  Den  28.  Jan.  1808.
Oberamt  Tuttlingen.
Aulendorf,  Kreis  Altdorf.  Von  drei,  wresten  Abends  wegen  Verdacht  eines  unter  dem  Vorwand
von  Geld-Einwechsel  dahier  verübten  Diebstals  gef  nglich  eingekommenen  Juden  gelang  es  zwei  derselben  der
Wachsamkeit  ihrer  Aufseher  zu  entgehen,  und  heute  früh  2  Uhr  vor  dem  Anfang  der  Untersua  ung  aus  ihrem
Trrest  zu  entfliehen.  Es  werden  daher  alle  Amts-Behörden  hierdurch  ersucht,  auf  diese  nachbeschriebene  zwei
Juden  zu  sahnden,  und  sie  im  Betretungsfall  hieher  einliefern  zu  lassen.  Signalement.  Der  eine  der  entwichenen
  Juden  ist  ungefähr  38  Jahre  alt,  mittlerer  Größe,  besetzten  Statur,  runden  vollkemmenen  schwarzbraunen
  Angesichts  mit  schwarzem  Bart  und  gieichen  -  auf  dem  obern  Theil  des  Kopfes  aber  nur  wenigen
Haaren,  und  mit  großen  herfürstehenden  Augen.  Er  trägt  einen  schwarz  melirten  tüchenen  Freck-Rock,  geeiftes
  Gilet,  lange  gestreiste  dunkelgrune  Beinkleider  von  Manchester,  Stiefel,  und  elnen  runden  Hut.
Der  andere  ist  ungefähr  45  Jahr  alt,  mittlerer  Größe,  schlanken  Wuchses,  blassen  magern  Angesichts,  mebr
blonder  als  brauner  Haare,  und  weißgrauen  Barrs.  Dieser  trägt  einen  lederfarden  langen  Rok,  ein  weißgraues
  kurzes  Röckle  von  Manchester,  und  gleiche  lange  Beinkleider,  Stiefel  und  runden  Het.  Den  3.  Febr.
1809.  ·  Persimon.Qbervogteiamkallta..
Meinhard.  Der  bei  unterzeichnet  amtlichen  Behoͤrde  in  Untersuchung  und  Verhaft  gekommene  unten
signalisirte  Johann  Joseph  Klein,  angeblich  von  Sommerndorf,  Koͤnigl.  alt  Baierscher  Herrschaft  gebuͤrtig,
der  sich  auch  unter  dem  Namen  Johann  Schramm  umhertreibt,  und  wirklich  ein  sehr  gefährlicher  Mensch  sst,
hat  ungeachtet  seiner  festen  Banden  doch  Mittel  gesunden,  in  der  Nacht  vom  Ften  auf  den  8.  dieses  zu  entweichen.
  Alie  Civil-  und  Militairbehoͤrden  werden  daher  nach  Standesgebuͤhr  &  sub  oblatione  reciproci  erluche,
  auf  diesen  Flüchtlins  zu  fahnden,  und  ihn  auf  Betreten  hieher  gegen  Ersaz  der  Kosten  auszuliefern.
Signalement.  Johann  Joseph  Klein  von  Sommerndorf,  Königl.  alt  Boierscher  Herrschaft  gebürtig,  ungesehr
35.  J.  alt,  seiner  Profebion  ein  Bürktendinder,  kleiner  Statur,  mit  hellbraunen  Haaren,  mit  einem  Riß  an  derlinken
  Seite  des  Kopfs,  niederer  etwas  runzlichten  Stirne,  hellbraunen  Augbraunen,  hellblauen  Augen,  etwas
Kumpigter  Nase,  schmalen  Wangen,  magerem  Gesicht,  schmalem  Mund  und  etwas  schwarzlichten  Zähnen.  Er
trug  bei  seinem  Entweichen  einen  dunkelblauen  Ueberrok,  eine  blau  rothgesteinte  kottonene  Weste,  ein  schwarz
hektenes  Halszuch,  schwarze  hirschlederne  Hosen,  weiße  wollene  gestreiste  Strümpfe  u.  eine  graue  wollene  Pudelk#ppe
  mit  hellblauen  Maschen.  Den  8.  Febr.  1800.  Fürstl.  Hohenlohe  Bartenstein.  Patr.  Obervogteiamt.
Heimsheim,  im  Obderamt  beonberg.  Der  bieher  auf  den  #4.  Febr.  fallende  hiesige  Pferd-und  Krämermarkt
  konnte  besonderer  Umstände  wegen  an  diesem  Tag  nicht  abgehalten  werden,  und  ist  mit  allerhochster  Genehmigung
  auf  den  20.  dieses  Monats  verkegt  worden.  Den  111.  Febr.  1800.  Oderamt  Leonberg.
(Mebst  einer  Beilage.).