Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

650  Nr.  118.  1914.

S.  108  ff.,  angewiesen,  die  Anmeldungen  der  Vergütungsansprüche  und  die  zu
ihrer  Begründung  ersorderlichen  Beweisstücke  mit  größter  Beschleunigung  den
zuständigen  Bezirkskommissaren  vorzulegen,  damit  diese  in  der  Lage  sind,  in
Gemäßheit  der  Kaiserlichen  Ausführungsbestimmungen  vom  1.  April  1876
(Ziffer  11,  3  und  4  zu  §8§  20—22  die  vorgeschriebenen  Liquidationen  aufzustellen
und  hierher  behufs  Prüfung  und  Feststellung  sowie  zur  demnächstigen  Ausstellung
  der  Vergütungsanerkenntnisse  einzureichen.

Schwerin,  den  24.  Oktober  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

(2)  Bekanntmachung  vom  24.  Oktober  1914,  betreffend  Pferdeverkauf.

Bestimmungsgemäs  sollen  alle  nicht  mehr  kriegsbrauchdaren  Dienst=  und
Beutepferde,  die  noch  in  der  Landwirtschaft  verwendet  werden  können,  auf
Grund  einer  Abschätzung  freihändig  zu  mäßigen  Preisen  an  Landwirte  verkauft
  werden.  Die  Käufer  müssen  sich  verpflichten,  die  Pferde  bis  nach  Beendigung
  des  Krieges  in  ihren  Betrieben  zu  verwenden  und  zu  einem  etwa
notwendigen  Verkauf  die  Zustimmung  des  unterzeichneten  Ministeriums  zu
erwirken.

In  Rücksicht  auf  den  gemeinnützigen  Zweck  können  beim  Verkauf  Kreditgewährungen
  gegen  Sicherheitsleistung  stattfinden.

Im  Bereich  des  9.  Armeekorps  werden  die  Pferde,  welche  vom  Kriegsschauplatz
  durch  die  Etappenlinie  nach  Hamburg  oder  Altona  überführt  werden,
von  der  Kommandantur  Altona  übernommen.  Die  Kommandantur  benachrichtigt
  telegraphisch  von  dem  Eintreffen  und  Verkaufstage  das  Ministerium
des  Innern,  welches  seinerseits  dem  Hauptdirektorium  des  Pratriotischen
Vereins  und  dem  Präsidium  des  Landwirtschaftlichen  Vereins  entsprechende
Mitteilung  zugehen  läßt.

Einheimische  Landwirte,  welche  unter  den  bezeichneten  Bedingungen  Pferde
anzukaufen  wünschen,  wollen  sich  an  die  Vorstände  der  genannten  Vereine
wenden,  welche  sich  ihrerseits  bereit  erklärt  haben,  den  Ankauf  zu  vermitteln.