Nr. 113. 1914. 661
Bezügliche Bekanntmachungen werden in den Mecklenburger Nachrichten, dem
Rostocker Anzeiger und der Mecklenburgischen Warte ergehen.
Etwaige bei den Truppen in den Garnisonen unbrauchbar werdende
Pferde sollen ebenfalls zu einem Abschätzungspreis an Landwirte unter der
Hand verkauft werden. Die Vermittelung erfolgt gegebenenfalls durch die
Bezirkskommissare der Aushebungsbezirke.
Schwerin, den 24. Oktober 1914.
Großbherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
Mit dieser Nr. 113werden ausgegeben: Nr. 90, 91 und 92 des Reichs-Gesetzblatts
von 1914.