Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  113.  1914.  661

Bezügliche  Bekanntmachungen  werden  in  den  Mecklenburger  Nachrichten,  dem
Rostocker  Anzeiger  und  der  Mecklenburgischen  Warte  ergehen.

Etwaige  bei  den  Truppen  in  den  Garnisonen  unbrauchbar  werdende
Pferde  sollen  ebenfalls  zu  einem  Abschätzungspreis  an  Landwirte  unter  der
Hand  verkauft  werden.  Die  Vermittelung  erfolgt  gegebenenfalls  durch  die
Bezirkskommissare  der  Aushebungsbezirke.

Schwerin,  den  24.  Oktober  1914.

Großbherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Mit  dieser  Nr.  113werden  ausgegeben:  Nr.  90,  91  und  92  des  Reichs-Gesetzblatts

von  1914.