Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar. 125. 697 
* 
Regierungs-Blatt 
fur das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 21. November 1914. 
  
Inhalt. 
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Sicherstellung von Kampfer und Ter- 
pentinöl. (2) Bekanntmachung, betreffend Musterung und Aushebung 
des unausgebildeten Landsturms. (3) Bekanntmachung, betreffend Aus- 
stellung von Ausweisen zu Reisen an die Front usw. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 16. November 1914, betreffend Sicherstellung von 
Kampfer und Terpentinöl. 
Die Ortsobrigkeiten werden angewiesen, Japankampfer und amerikanisches 
Terpentinöl bei allen in ihrem Bezirke besindlichen Firmen für Zwecke der 
Heeresverwaltung sicherzustellen und den vorhandenen Bestand beschleunigt 
längstens innerhalb einer Woche hierher anzuzeigen. 
Bei Terpentinöl ist die Sicherstellung auf Bestände von mehr als 50 kg. 
zu beschränken und bleiben kleinere Bestände zur Verfügung der Besitzer. 
Der Bedarf der Apotheken an Kampfer für ärztliche Zwecke bleibt von 
der Sicherstellung ausgenommen. 
Schwerin, den 16. November 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb.
	        
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