Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Nr. 132. 1914. 
Die empfangende höhere Verwaltungsbehörde verfährt nach Ziffer 5 unter 
Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung. Die Erkennungsnummer kann 
überstrichen werden. 
Eine gelöschte Erkennungsnummer darf erst 36 Monate nach erfolgter Löschung 
von neuem ausgegeben werden. 
Alle Kraftfahrzeuge der Heeresverwaltung sind zu kennzeichnen: 
a) durch feldgrauen Anstrich, 
b) durch Hoheitsabzeichen an den Seitenwänden und an der Rückwand, 
J) durch ein vorderes und ein hinteres Kennzeichen. 
Das vordere Kennzeichen ist in schwarzer Balkenschrift auf weißem, schwarz- 
gerandetem Grund auf die Wandung des Fahrzeugs oder auf eine rechteckige Tafel 
aufzumalen, die mit dem Fahrzeug durch Schrauben, Nieten oder Nägel fest zu 
verbinden ist. Die Schriftzeichen bestehen aus der Abkürzung von Militär-Kraft- 
fahrzeug: M K, der Armeekorps-Nummer in römischen Zahlen und der Listen- 
Nummer (Ziffer 5) in arabischen Zahlen. Die Buchstaben und die Nummern 
müssen in eine Reihe gestellt und durch einen wagerechten Strich voneinander 
getrennt sein (ausgenommen MK). Die Abmessungen betragen: Randbreite min- 
estens 10 mm, Schrifthöhe 75 mm bei einer Strichstärke von 12 mm, Abstand 
zwischen den einzelnen Zeichen und vom Rande 20 mm, Stärke des Trennungs- 
strichs 12 mm, Länge des Trennungsstrichs 25 mm, Höhe der Tafel ausschließlich 
des Randes 115 mm. 
Das hintere Kennzeichen besteht aus einer viereckigen weißen, schwarz- 
gerandeten Tafel in schwarzer Balkenschrift; es kann auch auf die Rückwand des 
Fahrzeugs ausgemalt werden oder Bestandteil einer Laterne sein (vgl. Ziffer 20). 
Die Schriftzeichen sind dieselben wie bei dem vorderen Kennzeichen; M K und die 
Armeckorps-Nummer müssen über der Listen-Nummer stehen. Die Abmessungen 
betragen: Randbreite mindestens 10 mm, Schrifthöhe 100 mm bei einer Schrift- 
stärke von 15 mm, Abstand zwischen den einzelnen Zeichen und vom Rande 20 mm, 
Höhe der Tafel ausschließlich des Randes 260 mm. 
Da das Gardekorps keinen Territorialbezirk hat, werden die diesem Korps 
zugeteilten Kraftwagen mit III bezeichnet. 
Krafträder führen ein beiderseitig beschriebenes Kennzeichen, das an der Vorder- 
seite in der Fahrtrichtung an leicht sichtbarer Stelle anzubringen ist. Das Kenn- 
zeichen ist in schwarzer Balkenschrift auf weißem, schwarzgerandetem Grund auf 
eine rechteckige, an den Vorderecken leicht abgerundete Tafel aufzumalen, die mit 
dem Fahrzeug durch Schrauben, Nieten oder Nägel fest zu verbinden ist. Die 
Schriftzeichen und Nummern — die gleichen wie zu Ziffer 15 — müssen in einer 
Reihe stehen und durch einen wagerechten Strich voneinander getrennt sein (aus- 
genommen M K). Die Abmessungen betragen: Randbreite mindestens 8 mm, 
Schrifthöhe 60 mm bei einer Schriftstärke von 10 mm, Abstand zwischen den ein- 
elnen Zeichen und vom Rande 12 mm, Stärke des Trennungsstrichs 10 mm, 
änge des Trennungsstrichs 18 mm, Höhe der Tafel ausschließlich des Randes 
80 mm.
	        
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