Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Ar. 140. 763 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 23. Dezember 1914. 
Inhalt. 
(I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, ibetreffend die Bekämpfung der Cholera. 
  
  
  
  
II. Abteilung. 
(1, Bekanntmoachung vom 21. Dezember 1914, betressend die Bekämpfung der 
Cholera. « 
Wegen des Auftretens der Cholera in der letztvergangenen Zeit an ver- 
schiedenen Orten des Reiches werden auf Anregung des Reichskanzlers den in 
Betracht kommenden Behörden diejenigen Bestimmungen, welche behufs Be- 
nachrichtigung der Reichsverwaltung über den Ausbruch der Cholera und 
ihren Verlauf hinsichtlich der dem Kaiserlichen Gesundheitsamt einzusendenden 
Anzeigen gelten, unter Hinweis auf die nachstehend kurz angegebenen Vor- 
schriften hierdurch in Erinnerung gebracht: 
1. Nach § 15 der vom Bundesrat festgestellten „Anweisung zur Be- 
kämpfung der Cholera“ (vergl. § 42 des Gesetzes, betr. die Be- 
kämpfung gemeingefährlicher Krankheiten vom 30. Juni 1900 und 
Nr. 12 der Ausführungsbestimmungen des Bundesrats — Rl. 
1904 S. 68. —) ist das Kaoiserliche Gesundheitsamt beim 
ersten Auftreten der Seuche von den wirklich festgestellten 
Cholerafällen sowie von den choleraverdächtigen Fällen 
auf kürzestem Wege zu benachrichtigen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.