Metadata : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

5  45

vorgenommene  Verleihung  des  hiesig  herrschaftl.  Oeconomie-Guts,  allergnädigst  nicht  genehmigt  wurde,
  so  wird  eine  nochmalige  Verle  hung  mit  diesem  Gut,  welches  besteht:  in  genugsamen  Gebäuden,
an  Wohnung,  Scheuren,  Stallungen,  Heu=  und  Getraide-Böden,  einer  Bierbraueret  und  Branntenweinstärte,
  samt  2  Bier-u.  1  Branntwein-Kellerlen,  einer  Schäferci,  welche  über  Winter  soo  Stäk
eigene,  über  Sommer  aber,  mit  Einschluß  der  Waddschaafe,  do##  Seük  alte  Schaafe,  und  200  Stük
Lämmer  erträst,  wozu  eine  Schzaf  kallung  zu  Leudsteiten  vorhanden  ist,  und  der  Uebertrieb  auf  enigen
  Orts-Markungen  geyrt.  Feldgürern:  276  Mrg.  v  Vrtl.  Aeker  in  3  Kluren,  132  Mrg.  2  Vrt.
Wiesen;  28  Mrg.  1  Vrrl.  Gras=  und  Baumgarten,  und  3  Mrg.  37.  Vrtl.  Schor-und  Krautländer,
Würiteinb.  Meß,  auf  9  Jühre  lang  von  Lichtmeß  I#11  bis  1820.,  je  nachdem  sich  Liebhaber  ze  en,
em  veder  Theilweise,  oder  aber  in  einem  Gesamt-Paht,  vorgenommen  werden.  Da  nun  zu  d  eser
Verleihung  Freitag  der  ar.  Dec.  d.  J.  festgesezt  worden;  so  wird  solches  zu  dem  Ende  hiemit  bekannt
gemacht,  damit  sich  die  Pacht-Liebhaber,  wel.he  inzwischen  die  Gegenstände  in  Augenschein  vehmen,
und  wegen  der  Pacht-Bedingungen  ,  bei  elner  der  nachgesezten  Amts-Srellen  das  Nähere  erkund  gen
konnen,  an  gedachtem  Täge  Vormittags  0  Uhr  in  der  Cameral-Amtswohnung  auf  dem  Kduntgl.
Schloß  Kapfenburg  einsinden  mdgen.  Es  wird  aber  Niemand  zum  Pacht  zugelassen,  der  sich  nicht
mir  einem  oberamtlich  auögestell#en  Zeugniß  legitimiren  kann,  daß  er  die  hiezu  erforderliche  Tuͤchtigkeir,
  und  zur  Leistung  einer  Eaucion  hinlängliches  Vermbgen  besize.  Den  4.  Dec.  1810.

Kon.  Lanèvogtei-Steueramt  am  Kocher,  in  Ellwangen,  u.  Kam.  Verwaltung  zu  Kapfenb.

Baknang.  Da  am  2.  Jan.  k.  J.  die  Militair-Conscription  in  dem  hiesigen  Oberamt  ihren
Anfang  nehmen  wiro,  so  werden  alle  diejenigen  Militairpflichtigen  des  hlesigen  Oberamts,  welche
sich  gegenwärtig  ausser  alb  des  Oberamtsbezirks  aufhalten,  hierdurch  aufgefordert,  zu  Vermeidung
der  in  den  Gesezen  ausgedrükten  Strafen  unverweilt  und  längstens  bis  auf  den  1.  Jan.  sich  in  ihrem
  Heimwesen  einzußinden,  und  sich  der  Conscription  zu  unterwerfen.  Den  s.  Dec.  1810.

Kdu.  Oberamt.
[Calw.  Nachbeschriebene  Militairpflichtige  des  hiesigen  Oberamts,  welche  auf  die  an  sie  erlasseue
  Bufsforderung,  mit  der  Bemerkung,  daß  ihr  Vermdgen  bei  fernerem  Ungehorsam  der  Confiscatien
unterliege  ,  nicht  erschienen  sind,  werden  hiemit  vorgeladen,  sich  inner  4  Monzten  iun  ihrem  Heimwesen
  einzufinden,  und  den  Conseriptions  =  Gesezen  Folge  zu  leisten,  von  Calw:  Joh.  Ge.  Krumbein,
  Sceder  Johannes  Beisser,  Mezger,  Joh.  Jak.  Weick,  Maurer.  Johannes  Beisser,  Schreiner.
  Von  Breitenberg:  Joh.  Jatk.  Schonht##rort,  Weber.  Kdu,  Oberamt.

Heilbronn.  Die  Musterung  der  Conseriptionspflichtigen  für  das  Jahr  rZr#1.  in  dem  hiesigen
Oberamtsbezirk  uimmt  mit  dem  #1.  Jan.  1811.  auf  dem  NRathhaus  dahier  ihren  Anfang,  und  ist  die
Eintheilung  getroffen,  daß  die  Conscriptionspflichrigen  von  der  Stadt  Heilbronn  am  1.  12.  und  4.
Fan.;  von  den  Orten  Böckingen,  Schwaigern,  Massenbachhaufen,  Neipperg  und  Klingenberg  am
15.  Jan.;  von  Frankenbach,  Massenbach,  Fürfeld,  Bonfeld  und  Kirchhausen  am  16.  Jan.;  von
Nekar-Gartach,  Ober-Eussesheim,  Unrer-Eiseoheim  und  Bieberach  am  I7.  Jan.;  von  Soncheim,
Thalheim,  Horkheim  und  Flein  am  18  Jan.,  sodann  von  Gruppenbach,  Abstarr  und  Heinrieth  mit
Zugehdrungen  am  10  Jan.  gemustert  welden.  Es  werden  demnach  alle  von  Hauß  abwesende  Conserip##enspflichtige
  des  bresigen  Oberamt,  wes  Standes  sie  immer  sind,  angewiesen  und  aufgeferderr,
  spätestens  Tags  zuvor,  ehe  jeder  Ort  bei  der  Musterung  vorkoinmt,  in  ihrer  Heimath  sich  einzufinden,
  und  mir  den  übrigen  Conscribirten  des  Oberamts  vor  der  Oistrikrs-Commisten  zu  erscheineu.
  Zugleich  aber  werden  auch  alle  Obrigkeiten  ersucht,  auf  oben  bemerkre  Zeit  sämrliche  aus  dem
Oberauͤit  Heitbronn  geburtige  junge  Leute  nach  Hause  zu  verweisen,  und  auch  nachher  kelnem,  der
sich  nicht  durch  ein  neues  Certisicat  legitimirt,  den  Aufenthalt  zu  gestatten.  Den  8.  Dec.  1870.

Kdn.  Oberamrt.

Leonberg.  Der  abwesende  milirärpflichtige  Johann  Georg  Deker,  Kiefer  von  Schkkingen
welcher  sich  nach  Emanirung  der  neuen  Conscriprions-Ordnung  entfernt  hat,  und  zum  iniendlenst
designirt  werden  soll  ,  wird  unter  Anberaumung  des  zweiten  Termins  von  4  Monaken  zur  Räkkehr
und  Meldung  bei  dem  DOberamt  erinnerr,  bei  sonstigem  Verlust  seines  gegenwärtigen  und  zukünftigen
Vermogens.  Kön.  Oberanr.