Nr. 1. 1914. 9
G#y) Der Anmtsrichter Dr. Otto Mohr zu Kröpelin ist in gleicher Eigenschaft an
das Amtsgericht in Neustadt versetzt.
Schwerin, den 2. Januar 1914.
(88) Seine Köni liche Hoheit der Großherzog haben geruht den Amtsrichter Dr.
Heinrich Kaßbkunm zu Penzlin zum Staatsanwalt beim Landgericht in Schwerin
zu ernennen. « '
Schwerin, den 2. Januar 1914.
(39) Seine Königliche Hoheit der Großher 5 37 i in-
zog haben geruht, den Amtsrichter Hein
rich Burmeist 2 zu Neustadt zum Staatsanwalt beim Landgericht in Rostock zu
ernennen.
Schwerin, den 2. Januar 1914.
40) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Gerichtsassessor Hans
Danneel zu Grevesmühlen zum Amtsrichter in Kröpelin zu ernennen geruht.
Schwerin, den 2. Januar 1914.
I) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Gerichtsassessor Carl von
Oertzen zum Amtsrichter in Ribnitz zu ernennen geruht.
Schwerin, den 2. Januar 1914. "
(42) Seine Ebnigliche Hoheit der Großherzog haben den Gerichtsasse or Friedrich
Wiseln Wollenberg zu Rostock zum Amtsrichter in Gadebusch zu ernennen
geruht.
Schwerin, den 2. Januar 1914.
(48) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, den Gerichtsassessor
Dr. Friedrich Bernhöft zum Amtsrichter zu ernennen und ihn gleichzeitig unter
Beilegung des Charakters als Staatsanwalt mit der Verwaltung des Amtes eines
Staatsanwalts beim Landgericht zu Güstrow zu beauftragen.
Schwerin, den 2. Januar 1914.
4) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Gerichtsassessor Waldemar
Dannehl zu Wismar zum Amtsrichter in beór zu ernennen geruht.
Schwerin, den 2. Januar 1914.
45) Seine Königliche LHoet der Großherzog haben den Gerichtsassessor Dr. Hans
Gundlach zum Amtsrichter in Grabow zu ernennen geruht.
Schwerin, den 2. Januar 1914.