Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 4. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 21. Januar 1914. 
Inhyhalt. 
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Krankenkasse „Einigung“ zu Dömitz. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Abhaltung eines Schweinemarktes in der 
Stadt Güstrow. (3) Bekanntmachung, betreffend die Durchschnittspreise 
von Naturalien im Jahre 1913 und in den letzten 10 Friedensjahren 
1904 bis 1913. (4) Bekanntmachung, betreffend die Tierkörperver- 
wertungsanstalt Lübz. (5) Bekanntmachung, betreffend Einzichung von 
Tetanusantitoxin. (6) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch der Maul- 
und Klauenseuche. (7) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch und Erlöschen 
der Schweineseuche bezw. Schweinepest. (8) Bekanntmachung, betreffend 
Erlöschen der Maul= und Klauenseuche. · 
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten. 
I. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 14. Januar 1914, betreffend die Krankenkasse 
„Einigung“ zu Dömitz. 
Nachdem für die Krankenkasse „Einigung“ zu Dömitz, früher eingeschriebene Hilfskasse, 
jetzt kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, eine zur Inkraftsetzung am 
1. Januar 1914 bestimmte abgeänderte Satzung beschlossen worden ist, inhalts welcher 
die Kasse in Zukunft den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes vom 
10. April 1892 in der Fassung der Novelle vom 25. Mai 1903 nicht mehr genügen 
wird, ist die der Kasse nach Maßgabe der Bestimmung im § 75 a Absatz 4 des Kranken- 
versicherungsgesetzes zuletzt unter dem 24. März 1904 erteilte Bescheinigung widerrufen 
worden. 
Schwerin, den 14. Januar 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Austrage: von Blücher. 
  
  
  
  
  
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