Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  10.  1914.  75

der  Oberstleutnant  beim  Stabe  des  Niedersächsischen  Feldartillerie-Regiments
Nr.  46  von  Fumetti  unter  Versehzung  zum  Mecklenburgischen  Feldartillerie-Regiment
Nr.  60  mit  der  Führung  dieses  Regiments.

Der  Moajor  aggregiert  dem  Mecklenburgischen  Grenadier-Regiment  Nr.  89  von
Warnustedt  ist  zum  Stabe  des  Regiments  übergetreten.

Es  sind  versetzt::

der  Hauptmann  beim  Stabe  des  Mecklenburßischen  Feldartillerie-Regiments  Nr.  60
Freiherr  Gans  Edler  Herr  zu  Putlitz  als  Adiutant  zur  Inspektion  der  Feldartillerie,


der  Hauptmann  und  Batteriechef  im  Hinterpommerschen  Feldartillerie-Regiment
Nr.  53  Haack  zum  Stabe  des  Mecklenburgischen  Feldartillerie-Regiments  Nr.  60,

der  Oberstleutnant  beim  Stabe  des  4.  Magdeburgischen  Infanterie-Regiments
Nr.  67  Bergmann  unter  Stellung  zur  Disposition  mit  der  gesetzlichen  Pension  als
Kommandeur  zum  Landwehrbezirk  Waren,

der  Assistenzarzt  beim  Mecklenburgischen  Grenadier-Regiment  Nr.  89  Dr.  Jahn
zum  Infanterie-Regiment  von  Borcke  (4.  Pommerschen)  Nr.  21.

Der  Abschied  ist  bewilligt:

dem  Oberstleutnant  z.  D.  und  Kommandeur  des  Landwehrbezirks  Waren  von  der
Lühe  mit  seiner  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  Uniform  des  2.  Hannoverschen
  Infanterie-Regiments  Nr.  77,

dem  Oberleutnant  der  Landwehr-Infanterie  2.  Aufgebots  des  Landwehrbezirks
Schwerin  Schmidt  und
5  zsn  Stabsarzt  der  Landwehr  2.  Aufgebots  im  Landwehrbezirk  Wismar  Dr.

rösch.
Schwerin,  den  18.  Februar  1914.

 

Mit  dieser  Nr.  10  wird  ausgegeben:  Nr.  6  des  Reichs-Gesetzblatts  von  1914.