Nr. 10. 1914. 75
der Oberstleutnant beim Stabe des Niedersächsischen Feldartillerie-Regiments
Nr. 46 von Fumetti unter Versehzung zum Mecklenburgischen Feldartillerie-Regiment
Nr. 60 mit der Führung dieses Regiments.
Der Moajor aggregiert dem Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89 von
Warnustedt ist zum Stabe des Regiments übergetreten.
Es sind versetzt::
der Hauptmann beim Stabe des Mecklenburßischen Feldartillerie-Regiments Nr. 60
Freiherr Gans Edler Herr zu Putlitz als Adiutant zur Inspektion der Feldartillerie,
der Hauptmann und Batteriechef im Hinterpommerschen Feldartillerie-Regiment
Nr. 53 Haack zum Stabe des Mecklenburgischen Feldartillerie-Regiments Nr. 60,
der Oberstleutnant beim Stabe des 4. Magdeburgischen Infanterie-Regiments
Nr. 67 Bergmann unter Stellung zur Disposition mit der gesetzlichen Pension als
Kommandeur zum Landwehrbezirk Waren,
der Assistenzarzt beim Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89 Dr. Jahn
zum Infanterie-Regiment von Borcke (4. Pommerschen) Nr. 21.
Der Abschied ist bewilligt:
dem Oberstleutnant z. D. und Kommandeur des Landwehrbezirks Waren von der
Lühe mit seiner Pension und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 2. Hannoverschen
Infanterie-Regiments Nr. 77,
dem Oberleutnant der Landwehr-Infanterie 2. Aufgebots des Landwehrbezirks
Schwerin Schmidt und
5 zsn Stabsarzt der Landwehr 2. Aufgebots im Landwehrbezirk Wismar Dr.
rösch.
Schwerin, den 18. Februar 1914.
Mit dieser Nr. 10 wird ausgegeben: Nr. 6 des Reichs-Gesetzblatts von 1914.