Volltext : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar.  15.  77

Regierungs-Blatt

für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.

Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  30.  Januar  1915.

Inhalt.

I.  Abteilung.  (Nr.  5.)  Verordnung,  betreffend  Gnadenerweisungen  für  Kriegsteilnehmer.


II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Haferlieferungen.

I.  Abteilung.

(Nr.  ö5.)  Verordnung  vom  27.  Jannar  1915,  betreffend  Gnadenerweisungen
für  Kriegsteilnehmer.

Friedrich  Franz,  von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Mecklenburg,
Fürst  zu  Wenden,  Schwerin  und  Ratzeburg,  auch  Graf  zu  Schwerin,  der
Lande  Rostock  und  Stargard  Herr  usw.

Aus  Anlaß  des  Geburtstages  Seiner  Majestät  des  Deutschen  Kaisers  Wilhelm  II.
bestimmen  Wir,  daß  die  bei  Staatsanwaltschaften  oder  Verwaltungsbehörden
Unseres  Landes  anhängigen  gerichtlich  noch  nicht  eingeleiteten  Untersuchungen
gegen  Teilnehmer  an  dem  gegenwärtigen  Kriege  niedergeschlagen  werden,  soweit
diese  Untersuchungen  vor  dem  heutigen  Tage  und  vor  der  Einberufung  zu  den
Fahnen  begangene

1.  Übertretungen  oder

2.  Vergehen  mit  Ausnahme  derjenigen  des  Verrats  militärischer  Geheimnisse
  oder

20