Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Nr. 16. 1915. 
Bestanodͤsmeldung unod Beschlagnahme. 
81. 
Von der Verfügung betroffene Gegenstände. 
a) Meldepflichtig und beschlagnahmt sind vom festgesetzten Meldetag ab bis auf 
veten fänich, Sass der nachstehend aufgeführten Klassen in festem und flüssigem 
Zustand (einerlei ob Vorräte einer, mehrerer oder sämtlicher Klassen vorhanden sind), 
mit Ausnahme der in Föaufge führten Bestände. 
Klasse 1. Kupfer: 
Klasse 2. Kupfer: 
Klasse 3. Kupfer: 
Klasse 4. Kupfer: 
Klasse 5. Kupfer: 
Klasse 6. Kupfer: 
Klasse 7. Kupfer: 
Klasse 8. Kupfer: 
Klasse 9. Kupfer: 
unverarbeitet, raffiniertes und unraffiniertes Rohkupfer jeder 
Art, auch Elektrolytkupfer. 
vorgearbeitet, insbesondere geschmiedet, gewalzt, gezogen, 
gegossen, gepreßt, gestanzt, gespritzt, geschnitten, z. B. Drähte, Seile, 
Bleche, Schienen, Stangen, Profile, Schalen, Kessel, Röhren, Nieten, 
Schrauben, unfertige Armaturen, unfertige Gußstücke, Feuerbuchsen, 
plattiert mit einem Kupfergehalt von mindestens 10 % des Gesamt- 
gewichts usw. Ausgenommen sind Drähte mit einem Durchmesser 
von weniger als 0,5 mm. 
vorgearbeitet wie in Klasse 2, verzinnt oder mit einem andern 
Überzug aus Metall oder Farbe. 
Drähte von mindestens 0,5 mm Durchmesser mit einer Umhüllung 
von Faserstoffmaterial, insbesondere von Papier, Baumwolle, Jute 
(ausgenommen sind seideumhüllte und mit Gummi isolierte Drähte) 
und blanke Bleikabel für eine Betriebsspannung bis einschließlich 
6600 Volt mit einem Gesamtkupferquerschnitt von mindestens 
95 qmm. 
Altkupfer und Kupferabfälle jeder Art. 
in Legierungen mit Zink, unverarbeitet, insbesondere 
Messing und Tombak in Barren, Platten und ähnlichen Formen; 
auch als Altmaterial jeder Art. 
in Legierungen mit Zink, vorgearbeitet, insbesondere 
Messing und Tombak, entsprechend dem Zustand der Klassen 2 und 3, 
sowie Altmaterial. 
in Legierungen mit Zinn, unverarbeitet, insbesondere 
Bronze und Rotguß in Barren, Platten und ähnlichen Formen; 
auch als Altmaterial jeder Art.- 
in Legierungen mit Zinn, vorgearbeitet, insbesondere 
Bronze und Rotguß, entsprechend dem Zustand der Klassen 2 und 3 
sowie Altmaterial.
	        
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