Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mlchlenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Ar. 124.
Jahrgang 1915.
Ausgegeb
V. Abteilung.
II. Abteilung.
en Schwerin, Freitag, den 31. Dezember 1915.
Inhalt.
(1) Bekanntmachung, betreffend die veterinärpolizeiliche Behandlung der
von der Militärverwaltung an Ziovilpersonen verliehenen Pferde.
(2) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch und Erlöschen der Maul-
und Klauenseuche.
Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 29. Dezember 1915, betreffend die veterinärpolizei-
liche Behandlung der von der Militärverwaltung an Zivilpersonen ver-
liehenen Pferde.
Im Einverständnis mit dem Königlich Preußischen Kriegsministerium wird wegen der
veterinärpolizeilichen Behandlung der von der Militärverwaltung an Zidvilpersonen ver-
liehenen Militärpferde folgendes angeordnet:
1. W
-
2
ird bei den an Zivilpersonen verliehenen Militär-
erden eine anzeigepflichtige Seuche oder der Verdacht einer solchen
festgestellt, oder sind solche Pferde mit seuchenkranken oder verdächtigen
#jeren in Berührung gekommen, so hat die Polizeibehörde des Seuchenorts
einheitlich auch für die Militärpferde sofort alle veterinären Maßnahmen
nach dem Viehseuchengesetze und den dazu erlassenen Ausführungsbestim-
mungen zu treffen.
2. D
er Militärbehörde ist sofort von den getroffenen Maßnahmen und ge-
gebenenfalls von dem Ausfall einer Blutuntersuchung Mitteilung zu machen.
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