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sionsanstalt in eine Kadettenanstalt für Westpreußen vor. Aber
der gewissenhafte Fürst nahm Anstoß, eine katholische städtische
Stiftung in eine Staatsanstalt umzuwandeln. Domhardt wurde
zur Modifikation seiner Vorlage aufgefordert. Die Mennoniten
erboten sich für die ihnen zu gewährende Enrolirungsfreiheit zu
einem Jahreszuschuß von 5000 Thlr.; weitere Beiträge n. aßte Domhardt
aus den Gratialgütern in Aussicht zu stellen, so daß er
bereits im Frühjahr 1774 dem König einen neuen Finanzplan vorlegen
konnte. „Genehmigen Ew. Majestät diesen Vorschlag, so könnte
im Frühjahr 1775 mit dem Bau begonnen werden, um so Ew.
Majestät landesväterliche Absicht zu realisieren, einem großen Teile
der Söhne des armen westpreußischen Adels eine bessere Erziehung
zu geben, als sie bisher gewohnt gewesen, und sie dadurch zu ordentlichen
Menschen zu machen, damit sie künftig mit Nutzen bei der
Armee zu gebrauchen. Viele der gedachten armen Edelleute, welche
einigermaßen vernünftig denken, erkennen das Glück, so ihren Kindern
bevorstehet, und sehen mit freudigem Verlangen dem Beitpunkt
sehnlichst entgegen, da sie ihre Söhne werden nach der Kadettenschule
bringen können, um sie darin zu Sr. Majestät Dienst
vorzubereiten.“ Am 4. Dezember 1774 genehmigte Friedrich die
Vorschläge Domhardt's. „Die Informatores“ — sügte er bei —
„müssen die deutsche und die polnische Sprache verstehen und zur
Hälfte evangelische, Zzur Hälfte katholische sein, zu welchen letzteren
unter den ermländischen Jesuiten friedfertige und gutgesinnte Subjekte
auszusuchen sind.“ Die Zahl der aufzunehmenden Zöglinge
wurde auf 60 normirt und Domhardt beauftragt, diejenigen Edelleute,
welche ihre Knaben in die neue Anstalt geben wollten, aufzufordern,
dieselben am 1. Juni 1776 nach Kulm zu bringen. Anfänglich
verhielt sich der Adel ziemlich reserviert, so daß, als Friedrich
zum ersten Male die neue Anstalt besuchte, die volle Zahl nicht
erreicht war. Die Zöglinge gehörten fast durchwegs der polnischen
Nationalität an; diejenigen, die nicht von „rechtem und echtem
guten Adel“ waren, mußten auf königlichen Befehl wieder entlassen
werden; dagegen sollte das religiöse Bekenntnis keinen Unterschied
begründen; die katholischen Zöglinge wurden vom Fastengebot
dispensiert.
Durch Kabinetsordre vom 1. Juni 1781 wurden die drei Jesuitenkollegien
in Gymnasien umgewandelt. 1783 stiftete der König
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