Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Klasse  39.

26.

28.
29.

30.
31.

32.
33.

34.

36.
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37.
38.

Nr.  42.  1915.  241

sich  in  Gebrauch  befinden,  oder  schon  in  Gebrauch  waren  undfoder  für
Verbrauchsersatz  auf  Lager  gehalten  werden,  insbesondere  fertige  Werrzeuge
  (nicht  Werkzeugstähle),  Kugellager,  Magnete  usw.

Wolfram-Stahl  von  10%⅝%  und  mehr  Wolframgehalt,  insbesondere  Werkzeugstähle,
  unverarbeitet,  vorgearbeitet  und  in  Fertigfabrikaten,  sowie
Abfälle  und  Altmaterial;  ausgenommen  sind  bei  Verbrauchern
die  Fertigfabrikate,  welche  sich  in  Gebrauch  befinden,  oder  schon  in  Gebrauch
  waren  und/oder  für  Verbrauchsersatz  auf  Lager  gehalten  werden,
insbesondere  fertige  Werkzeuge  (nicht  Werkzeugstähle),  Kugellager,
Magnete  usw.

Wolfram  in  Erzen,  in  Schlacken,  in  Neben=  und  Zwischenprodukten,  soweit
nicht  unter  Klasse  23—26  fallend.

Chrom  als  Metall  und  Ferrochrom.

Chrom-Stahl  mit  mindestens  0,5%  Chromgehalt,  unverarbeitet,  vorgcgearbeitet
  und  in  Fertigfabrikaten,  sowie  Abfälle  und  Altmaterial;
  ausgenommen  sind  bei  Verbrauchern  die  Fertigfabrikate,
  welche  sich  in  Gebrauch  befinden,  oder  schon  in  Gebrauch  waren
und/oder  für  Verbrauchsersatz  auf  Lager  gehalten  werden,  insbesondere
fertige  Werkzeuge  (nicht  Werkzeugstähle),  Kugellager,  Magnete  usw.

Chrom  in  Chromsalzen.

Chrom  in  Erzen,  in  Schlacken,  in  Neben=  und  Zwischenprodukten,  soweit
nicht  unter  Klasse  28—30  fallend.

Molybdän  als  Metall.

Molybdän  in  Legierungen,  unverarbeitet,  vorgearbeitet  und  in  Fertigfabrikaten,
  sowie  Abfälle  und  Altmaterial;  ausgenommen  sind  bei
Verbrauchern  die  Fertigfabrikate,  welche  sich  in  Gebrauch  befinden,
oder  schon  in  Gebrauch  waren  undsoder  für  Verbrauchsersatz  auf  Lager
gehalten  werden,  insbesondere  fertige  Werkzeuge  (nicht  Werkzeugstähle),
  Kugellager,  Magnete  usw.

Molyhdän  in  Erzen,  in  Schlacken,  in  Neben=  und  Zwischenprodukten,  soweit
nicht  unter  Klasse  32  und  33  fallend.

Vanadium  als  Metall.

Vanadium  in  Legierungen,  unverarbeitet,  vorgearbeitet  und  in  Fertigfabrikaten,
  sowie  Abfälle  und  Altmaterial;  ausgenommen  sind  bei
Verbrauchern  die  Fertigfabrikate,  welche  sich  in  Gebrauch  befinden,
oder  schon  in  Gebrauch  waren  undKoder  für  Verbrauchsersatz  auf  Lager
gehalten  werden,  insbesondere  fertige  Werkzeuge  (nicht  Werkzeugstähle),
  Kugellager,  Magnete  usw.

Vanadium  in  Erzen,  in  Schlacken,  in  Neben=  und  Zwischenprodukten,  soweit
nicht  unter  Klasse  35  und  36  fallend.

Mangan  als  Metall  und  Manganeisen  (Ferromangan)  mit  70%  und  mehr
Mangangehalt.  "

Mangan  als  Manganeisen  (Ferromangan)  unter  70%  Mangangehalt.