Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Gegenstand 
  
  
Klasse 
  
1 ’ i i « beitet, insb 
« erungen mit Zinn, unverarbeitet, insbesondere 
* Kupsrnn, begierng zI Barren, Platten und ähnlichen Formen:; auck als 
Altmaterial und Abfall jeder Art. 
in Legierungen mit Zinn, vorgearbeitet, insbesondere 
* –’’i nbbnnotni, anlfprechend dem Zustand der Klassen 2 und 3; auch 
als Altmaterial und Abfall jeder Art. 
ha. Kupfer in Legierungen mit Nickel, unverarbeitet und vorge- 
arbeitet, mit einem Nickelgehalt von mindestens 5 Prozent, insbesondere 
Neusilber, Alpaka, Alfenid; auch als Altmaterial und Abfall jeder Art. 
10. Kupfer in Legierungen mit anderen Metallen, sofern sie nicht unter Klasse 
6—g# fallen und sofern Kupfer den Hauptbestandteil bildet, unverar- 
beitet und vorgearbeitet, entsprechend dem Zustand der Klassen 2 
und 3, auch als Altmaterial und Abfall jeder Art. 
11.Kupfer in Erzen, Neben= und Zwischenprodukten der Hütten- 
industrie mit einem Kupfergehalt von mindestens 10 Prozent. 
lla.]Kupfer rein oder legiert, in Modellen für Gießereien, in Mutterplatten, ferner 
Galvanos, Tiefdruckwalzen und Platten, Atzplatten, Messinglinien u. dergl. 
für das graphische Gewerbe, Steindruckereien, Tapetendruckereien und 
Zeugdruckereien, vorgearbeitet und in Fertigfabrikaten. 
11b.] Kupfer in Kupfervitriol. 
12. Nickel, unverarbeitet und vorgearbeitet, mit einem Reingehalt 
von mindestens 80 Prozent, insbesondere in Würfeln, Blechen, Drähten 
und Anoden, auch als Altmaterial und Abfall jeder Art. 
13. Nickel in Fertigfabrikaten mit einem Reingehalt von mindestens 
80 Prozent, ausgenommen sind Gebrauchsgegenstände, die für den Haus- 
und den wirtschaftlichen Betrieb im Gebrauch sind und keiner sichtbaren Ab- 
nutzung im Gebrauch unterliegen, jedoch nicht ausgenommen solche Ge- 
brauchsgegenstände, welche zum Verkauf bestimmt sind. 
½ Nickel in Erzen, Neben= und Zwischenprodukten der Hüttenindustrie, Le- 
gierungen, sofern sie nicht unter Klasse 9a fallen, und plattiert, un- 
verarbeitet und vorgearbeitet, mit einem Nickelgehalt von min- 
3 
  
bestens ein Prozent des Gesamtgewichts, insbesondere Nickelstahl, Nickel- 
salze, Drähte, Bleche, auch als Altmaterial und Abfall jeder Art. 
Zinn, unverarbeitet und vorgearbeitet, mit einem Rein l 
vo. gehalt von 
windesen 997 Prozent, insbesondere Barren, Folien, soweit nicht mit 
Tlattmetall belegt, bemustert, bedruckt oder lackiert; unfertige Kapseln, 
uben und Geschirre, auch als Altmaterial und Abfall jeder Art. 
15.
	        
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