Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Gegenstand

 

 

Klasse

 

1  ’  i  i  «  beitet,  insb
«  erungen  mit  Zinn,  unverarbeitet,  insbesondere
*  Kupsrnn,  begierng  zI  Barren,  Platten  und  ähnlichen  Formen:;  auck  als
Altmaterial  und  Abfall  jeder  Art.
in  Legierungen  mit  Zinn,  vorgearbeitet,  insbesondere
*  –’’i  nbbnnotni,  anlfprechend  dem  Zustand  der  Klassen  2  und  3;  auch
als  Altmaterial  und  Abfall  jeder  Art.

ha.  Kupfer  in  Legierungen  mit  Nickel,  unverarbeitet  und  vorgearbeitet,
  mit  einem  Nickelgehalt  von  mindestens  5  Prozent,  insbesondere
Neusilber,  Alpaka,  Alfenid;  auch  als  Altmaterial  und  Abfall  jeder  Art.

10.  Kupfer  in  Legierungen  mit  anderen  Metallen,  sofern  sie  nicht  unter  Klasse
6—g#  fallen  und  sofern  Kupfer  den  Hauptbestandteil  bildet,  unverarbeitet
  und  vorgearbeitet,  entsprechend  dem  Zustand  der  Klassen  2
und  3,  auch  als  Altmaterial  und  Abfall  jeder  Art.

11.Kupfer  in  Erzen,  Neben=  und  Zwischenprodukten  der  Hüttenindustrie
  mit  einem  Kupfergehalt  von  mindestens  10  Prozent.

lla.]Kupfer  rein  oder  legiert,  in  Modellen  für  Gießereien,  in  Mutterplatten,  ferner
Galvanos,  Tiefdruckwalzen  und  Platten,  Atzplatten,  Messinglinien  u.  dergl.
für  das  graphische  Gewerbe,  Steindruckereien,  Tapetendruckereien  und
Zeugdruckereien,  vorgearbeitet  und  in  Fertigfabrikaten.

11b.]  Kupfer  in  Kupfervitriol.

12.  Nickel,  unverarbeitet  und  vorgearbeitet,  mit  einem  Reingehalt
von  mindestens  80  Prozent,  insbesondere  in  Würfeln,  Blechen,  Drähten
und  Anoden,  auch  als  Altmaterial  und  Abfall  jeder  Art.

13.  Nickel  in  Fertigfabrikaten  mit  einem  Reingehalt  von  mindestens

80  Prozent,  ausgenommen  sind  Gebrauchsgegenstände,  die  für  den  Hausund
  den  wirtschaftlichen  Betrieb  im  Gebrauch  sind  und  keiner  sichtbaren  Abnutzung
  im  Gebrauch  unterliegen,  jedoch  nicht  ausgenommen  solche  Gebrauchsgegenstände,
  welche  zum  Verkauf  bestimmt  sind.

½  Nickel  in  Erzen,  Neben=  und  Zwischenprodukten  der  Hüttenindustrie,  Legierungen,

  sofern  sie  nicht  unter  Klasse  9a  fallen,  und  plattiert,  unverarbeitet
  und  vorgearbeitet,  mit  einem  Nickelgehalt  von  min-3


 

bestens  ein  Prozent  des  Gesamtgewichts,  insbesondere  Nickelstahl,  Nickelsalze,
  Drähte,  Bleche,  auch  als  Altmaterial  und  Abfall  jeder  Art.

Zinn,  unverarbeitet  und  vorgearbeitet,  mit  einem  Rein  l
vo.  gehalt  von
windesen  997  Prozent,  insbesondere  Barren,  Folien,  soweit  nicht  mit
Tlattmetall  belegt,  bemustert,  bedruckt  oder  lackiert;  unfertige  Kapseln,
uben  und  Geschirre,  auch  als  Altmaterial  und  Abfall  jeder  Art.

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