Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

4.  diejenigen  Mengen,  für  welche  Lieferungsverträge  im  Sinne  des  §  3
Absatz  1  bestehen  (Molbeschein  4).  6  .
Die  unter  2,  3  und  4  aufgeführten  Vorräte  sind  nur  meldepflichtig,  nicht  beschlagnahmt.

Melde-Bestimmungen.

86.

Die  Meldung  hat  unter  Benutzung  der  amtlichen  Meldescheine  für  Tuche  zu  erfoigen,
  wofür  7  in  den  Postanstalten  1.  und  2.  Klasse  erhältlich  sind.

Auf  einem  Meldeschein  dürfen  nur  die  Vorräte  eines  und  desselben  Eigentümers
gemeldet  werden.  Die  Bestände  sind  für  jede  Warengattung  getrennt  aufzugeben.

Wiitere  Mitteilungen  irgendwelcher  Art  darf  die  Meldung  nicht  enthalten.  Alle
die,  die  Militärtuche  nur  in  Gewahrsam  haben,  ohne  Eigentümer  zu  sein,  brauchen  nur
die  von  ihnen  verwahrten  Mengen  und  den  oder  die  Eigentümer  dieser  anzugeben.  Ist
über  eine  Warenlieferung  zwischen  zwei  Personen  ein  Rechtsstreit  entstanden  und  noch
nichl  entschieden,  so  ist  diejenige  Person  zur  ausführlichen  Meldung  in  obenstehendem
Sinne  verpflichtet,  die  die  Ware  besitzt  oder  einem  Lagerhalter  zur  Verfügung  eines
anderen  übergeben  hat.

87.
Von  jeder  Warengattung  ist  von  dem  Eigentümer  ein  Muster  beizufügen:
a)  Von  Mannschaftstuchen  in  Warenmengen  von  mehr  als  180  m  (doppelte
Breite)  einer  Warengattung  in  Größe  von  50  cm  Länge,  70  cm  Breite  mit
einer  Leiste  (2500140  cm  sind  zwecklos).
b)  Von  Mannschaftstuchen  in  Mengen  von  weniger  als  180  m  (doppelte
Breite)  in  Größe  von  20  cm  Länge  und  25  cm  Breite.
Von  Ofizierstuchen  find  leine  Muster  einzusenden.  Die  Muster  sind  an  der  Seite
der  Leiste  mit  einem  gut  befestigten  Papier-oder  Pappzettel  zu  versehen,  auf  dem  der

Name,  Wohnort  und  Straße  des  Eigentt  -  ·-  -
Schriftvetmecktsind  ß  igentümers,  Stoffbezeichnung  (Dessin)  mit  deutlicher
g  8.

Den  Meldepflichtigen  wird  empfohlen,  das  Zeugnis  eines  staatlichen  Material-Rrüfungs
  Amtes  oder  einer  unter  behördlicher  Aufsicht  stehenden  pebüchen  204  (Kondllonteranfa
  die  8  einenen  amtsfiegels  berechtigt  ist,  beizufügen,  da  hiereine

  arbeitung  un  edi  ·  itens
der  Militärbehörde  oder  Freigak.)  erönchiung  der  edungen  (übernahme  seier
Die  Zeugnisse  haben  folgende  Punkte  zu  enthalten:
3  Bezeichnung  des  Stoffes,
b  Fadeneinstellung  in  Kette  und  Schuß  auf  1  adem,
)  Reißfestigkeit  in  Kett=  und  Schußrichtung  in  Kilogramm  (Versuchsstreifen
been,  dhet  doppelt  zusammengelegt  und  30  cm  freie  Länge  zwischen  den