Nr. 84. 459
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 8. Juni 1915.
Inhalat.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend den internationalen Frauenkongreß im
Haag. (2) Bekanntmachung, betreffend Beschränkung des inneren Postund
Telegraphenverkehrs.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 3. Juni 1915, betreffend den internationalen Frauenkongreß
im Haag.
Nachfolgend abgedruckte Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 3. Juni 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
14 Nr. 51 735. Altona, den 29. 5. 15.
Resolutionen des internationalen Frauenkongresses.
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Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Erörterung der Resolutionen
des Internationalen Frauenkongresses im Haag 28. bis 30. April 1915 wird für die
Dauer des Kriegszustandes im diesseitigen Korpsbezirk hierdurch untersagt.
Etwa vorbhandene Drucksätze sind abzubrechen.
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