Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

458  Nr.  83.  1915.

den  Lehrern  des  Landes  durch  Vermittelung  des  Landeslehrervereins  zugänglich
gemacht  werden  wird.  Die  Schulbehörden  werden  unter  Hinweis  hierauf  aufgefordert,
  die  Lehrer  anzuweisen,  daß  sie  im  Unterricht  an  passender  Stelle  Gelegenheit
  nehmen,  die  Schüler  über  die  Ziele  der  Fürsorge  für  die  Kriegsbeschädigten
  aufzuklären  und  daß  sie  den  Kindern  Ehrfurcht  vor  den  Kriegsinvaliden
  anerziehen.

Schwerin,  den  31.  Mai  1915.
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.