458 Nr. 83. 1915.
den Lehrern des Landes durch Vermittelung des Landeslehrervereins zugänglich
gemacht werden wird. Die Schulbehörden werden unter Hinweis hierauf aufgefordert,
die Lehrer anzuweisen, daß sie im Unterricht an passender Stelle Gelegenheit
nehmen, die Schüler über die Ziele der Fürsorge für die Kriegsbeschädigten
aufzuklären und daß sie den Kindern Ehrfurcht vor den Kriegsinvaliden
anerziehen.
Schwerin, den 31. Mai 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.