Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 137. 761 
  
  
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 2. September 1915. 
  
  
Inhalt: 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Verordnung des Bundesrats 
gegen Üübermäßige Preissteigerung vom 23. Juli bezw. 22. August 1915. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Zurückstellungsanträge für österreichisch- 
ungarische in Deutschland beschäftigte Facharbeiter. (3) Bekanntmachung, 
betreffend Kupieren der Pferde. (4) Bekanntmachung, betreffend Muste- 
rung der österreichisch und ungarischen Landsturmpflichtigen sowie der 
bosnisch-herzegowinischen Dienstpflichtigen. (5) Bekanntmachung, be- 
treffend Sahne und Schlagsahne. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 31. August 1915 zur Ausführung der Verordnung des 
Bundesrats gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli bezw. 22. August 
1915. 
Auf Grund des § 4 der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteige- 
rung vom 23. Juli bezw. 22. August 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 467 bezw. 514) 
wird zur Ausführung dieser Verordnung folgendes bestimmt: 
1. Für das im § 1 vorgesehene Verfahren der Übertragung des Eigentums 
an Gegenständen des täglichen Bedarfs ist neben dem unterzeichneten Mini- 
sterium als Landeszentralbehörde die Landesbehörde für Volksernährung hier- 
selbst zuständig. 
2. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der 88 2, 3 der Verordnung ist 
die Landesbehörde für Volksernährung hierselbst. 
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