846 Nr. 154. 1915.
stände (§ 3) in Eigentum oder Gewahrsam haben oder bei denen sich solche unter Zollaufsicht,
befinden.
Vorräte, die sich am Stichtage (§ 5) nicht im Gewahrsam des Eigentümers befinden,
sind sowohl von dem Eigentümer, als auch von demjenigen zu melden, der sie
zu dieser Zeit im Gewahrsam hat (Lagerhalter usw.). Die Lagerhalter sind verpflichtet,
auch die für Rechnung der Kriegs-Rohstoff-Abteilung eingelagerten Bestände zu melden.
Die nach dem Stichtage eintreffenden, vor dem Stichtage aber schon abgesandten
Vorräte sind nur vom Empfänger zu melden.
Ist über eine Lieferung eine Meinungsverschiedenheit vorhanden oder ein Rechtsstreit
anhängig, so ist neben demjenigen, der die Ware im Gewahrsam hat, derjenige
zur Meldung verpflichtet, der sie einem Lagerhalter oder Spediteur zur Verfügung
eines anderen übergeben hat.
8 5.
Stichtag und Meldefrist.
Maßgebend für die Meldepflicht sind die bei Beginn des 1. Tages eines jeden
Monats (Stichtag) tatsächlich vorhandenen Bestände. Die Bestände sind in gleicher
Weise alle Monate, spätestens bis zum 10. Tage des betreffenden Monats
(Meldefrist) zu melden.
Erstmalig ist also Meldung über die bei Beginn des ersten Oktober 1915 vorhandenen
Bestände spätestens bis zum 10. Oktober 1915 an das Webstoffmeldeamt
der Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlichen Kriegsministeriums,
Berlin SW. 48, Verlängerte Hedemannstraße 1I,
zu erstatten.
§ 6.
Meldescheine.
Die Meldungen haben nur auf den amtlichen Meldescheinen (nicht durch Brief)
zu erfolgen.
Für die Meldungen sind vier Arten von Meldescheinen bei den örtlich zuständigen
amtlichen Vertretungen des Handels (Handelskammern ufw.) erhältlich,
und zwar:
[Meldeschein1| für Wolle und Garne vorwiegend aus Wolle,
[Meldeschein 2! für Baumwolle und Garne vorwiegend aus Baumwolle,
Metdeschein 5 für Bastfasern und Garne vorwiegend aus Bastfasern,
LMeleschein für Seidenabfälle und Bourettegarne.
Die Anforderung hat auf einer Postkarte (nicht mit Brief) zu erfolgen, die nichts
anderes enthalten darf, als die kurze Anforderung der gewünschten Meldescheine, die
deutliche Unterschrift mit genauer Adresse und Firmenstempel.
Sämtliche in den Meldescheinen gestellten Fragen sind genau zu beantworten.