Ar. 176. 939
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 4. November 1915.
II. Abteilung.
Inhalt.
(1) Bekanntmachung, betreffend Eingemeindung in das Gebiet der Stadt
Schwerin. (2) Bekanntmachung zur Bundesratsverordnung über den
Verkehr mit Hülsenfrüchten. (3) Bekanntmachung zur Ausführung der
Bundesratsverordnung vom 22. Oktober 1915 über die Vornahme
einer Erhebung der Vorräte von Brotgetreide, Hafer und Mehl am
16. November 1915. (4) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundes-
ratsverordnung vom 22. April 1915 über Reis. (5) Bekanntmachung,
betreffend den Unterricht in der Schiffbautechnik an der Großherzoglichen
Navigationsschule in Wustrow und die Abhaltung einer Sonderprüfung
in diesem Fache.
(1) Bekanntmachung vom 30. Oktober 1915, betreffend Eingemeindung in das
Gebiet der Stadt Schwerin.
Der zwischen der Obersten Verwaltungsbehörde des Großherzoglichen Haus-
halts und dem Magistrat der Haupt= und Residenzstadt Schwerin unter dem
21. September 1915 abgeschlossene
Vertrag
über die Eingemeindung der chaussierten Wegestrecke zwischen der
Christian-Ludwig-Straße und der Schleifmühle in das Gebiet der
Stadt Schwerin
ist am 11. d. Mts. Landesherrlich bestätigt worden.
Schwerin, den 30. Oktober 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
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