1008 Nr. 163. 1916.
(2) Bekanntmachung vom 13. Oktober 1916, betreffend den Unterricht in domanialen
und ritter-- und landschaftlichen Landschulen im laufenden Winterhalbjahr.
it Rücksicht auf die durch den Krieg hervorgerufenen außerordentlichen
Verhältnisse sieht sich das unterzeichnete Ministerium veranlaßt zu bestimmen,
daß in allen domanialen und ritter= und landschaftlichen Landschulen, wo die
aus andern Ortschaften eingeschulten Kinder wegen zu großer Entfernung ihres
Wohnorts in der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, im laufenden
Winterhalbjahr der Unterricht nur an den Vormittagen erteilt wird. Die Zahl
der wöchentlichen Unterrichtsstunden in den bezeichneten Schulen soll im laufenden
Winterhalbjahr 24 betragen, welche gleichmäßig auf die 6 Vormittage
zu verteilen sind.
Schwerin, den 13. Oktober 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
IUnterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.