Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

1008  Nr.  163.  1916.

(2)  Bekanntmachung  vom  13.  Oktober  1916,  betreffend  den  Unterricht  in  domanialen
  und  ritter--  und  landschaftlichen  Landschulen  im  laufenden  Winterhalbjahr.

it  Rücksicht  auf  die  durch  den  Krieg  hervorgerufenen  außerordentlichen
Verhältnisse  sieht  sich  das  unterzeichnete  Ministerium  veranlaßt  zu  bestimmen,
daß  in  allen  domanialen  und  ritter=  und  landschaftlichen  Landschulen,  wo  die
aus  andern  Ortschaften  eingeschulten  Kinder  wegen  zu  großer  Entfernung  ihres
Wohnorts  in  der  Mittagspause  nicht  nach  Hause  gehen  können,  im  laufenden
Winterhalbjahr  der  Unterricht  nur  an  den  Vormittagen  erteilt  wird.  Die  Zahl
der  wöchentlichen  Unterrichtsstunden  in  den  bezeichneten  Schulen  soll  im  laufenden
  Winterhalbjahr  24  betragen,  welche  gleichmäßig  auf  die  6  Vormittage
zu  verteilen  sind.
Schwerin,  den  13.  Oktober  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
IUnterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.