Ar. 164. 1009
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 20. Oktober 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Regelung des Absatzes von Erzeug-
nissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation. (2) Be-
kanntmachung, betreffend den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17.
(3) Bekanntmachung, betreffend Verbot des Handels mit Ferro-Silizium.
(4) Bekanntmachung, betreffend den Absatz von Dörrgemüse. (5) Be-
kanntmachung, betreffend Bestrafung Landsturmpflichtiger und Militär-
pflichtiger und zur Arbeit entlassener Dienstpflichtiger. (6) Bekannt-
machung, betreffend Anderung der Postordnung.
(1) Bekanntmachung vom 16. Oktober 1916, betreffend die Regelung des Ab-
satzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation.
Die nachstehenden Anordnungen des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes
vom 28. September 1916 zur Bekanntmachung über die Regelung des Ab-
satzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. September 1916 (RGl.
S. 1069) werden hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 16. Oktober 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.