Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

1076 Nr. 172 1916 
83. 
Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 1 Jahr, bei mildernden Um- 
ständen mit Haft oder Geldstrafe bis 1500 Mark bestraft. 
Die Zivilbehörden werden um Bekanntgabe ersucht. 
v. Falk. 
(6) Bekanntmachung vom 3. November 1916, betreffend Anderung der Anlage 1 
der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher 
Gegenstände mit Kauffahrteischiffen. · 
Auf Grund der Zusatzverordnung vom 14. Dezember 1915 zur Verordnung 
vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförderung gefährlicher Gegenstände mit 
Kauffahrteischiffen wird das Nachstehende bestimmt: 
Die Anlage 1 der Verordnung vom 2. Mai 1912, betreffend die Beförde- 
rung gefährlicher Gegenstände mit Kauffahrteischiffen (Rbl. Nr. 24 für 1912) 
wird folgendermaßen ergänzt bezw. geändert: 
1. Seite 2 unter Ia A1a Güterverzeichnis ist hinter „Ammon- 
cahücit Fram 16“ einzuschalten „Ammoncahücit Fram 16“. 
2. Ebenda ist hinter „Ammoncarbonit mit angehängten Buchstaben“ an- 
zufügen „und Zahlen.“ 
3. Ebenda ist hinter „Ammon-Nobelit mit angehängten Buchstaben A, B, 
C usw.“ einzuschalten „Ammonraschit 1, II, III, IV.“. 
4. Seite 4 daselbst ist hinter „Detonit V usw.“ einzuschalten „Detonit 
VI auch mit Buchstaben.“. 
5. Ebenda werden die mit „Raschit III, IV, V und VI“ beginnenden 
Absätze gestrichen. 
Seite 6 daselbst ist hinter „Titanit V“ einzuschalten „Titanit 6. 
7. Seite 6 daselbst ist im Absatz „Kohlen-Westfalit, Gesteins-Westfalit 
usw.“ am Schlusse anzufügen „Wetter-Westfalit auch mit den Zahlen 
I, II, III usw. und den Buchstaben A, B, C usw.“ 
8. Seite 10 unter I a, A. 1 d. Güterverzeichnis ist hinter „Cahü- 
cit“ einzuschalten „Luxemburger Sicherheitspulver.“. 
9. Ebenda wird hinter „Raschit II“ die Zahl „II“ gestrichen. 
10. Seite 10 und 12 unter I a. A. 20 Güterverzeichnis werden die 
Stoffe in nachfolgender Reihenfolge unter Berücksichtigung der Ergän- 
zungen aufgeführt: 
„Albit, Gesteins-Albit, auch mit Zahlen 1, II usw. oder den Buch- 
staben A, B usw. 
ÖC„
	        
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