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Nr. 204. 1916. 1257
Anlage B.
Schwerstarbeiter.
Bergarbeiter unter Tage, einschließlich der mittleren und unteren Gruben-
beamten (Fahrhäuer, Steiger, Fahr-, Wetter= und Obersteiger), soweit sie unter
Tage beschäftigt sind.
Die an den Koksöfen (Arbeiter in Gasanstalten sind wie Arbeiter an Koksöfen
zu behandeln), Eisenerzröstöfen und in Brikettfabriken beschäftigten Arbeiter,
soweit sie der Einwirkung der Gase, des Rauches und der Hitze der Ofen un-
mittelbar ausgesetzt sind.
Feuerarbeiter in der Eisenindustrie, insbesondere
a) von den Arbeitern an den Hochöfen: Erz= und Koksfahrer, Gichter, Schmel-
zer, Schlackenarbeiter und sonstige Ofenarbeiter, sowie Gießbettmacher und
Arbeiter bei den Winderhitzern;
b) von den Arbeitern in den Stahlwerken: Arbeiter an Generatoren, Kon-
vertern, Martinöfen, Tiegel= und Elektrostahlösen; ferner. Gießgruben= und
Wärmegrubenarbeiter, Kranführer in Ofen= und Gießhallen und über den
Wärmgruben;
c) von den Arbeitern in Walz-, Hammer= und Preßwerken: Walzer und Ar-
beiter an Schweiß-, Wärm= und Glühöfen, Arbeiter an Hämmern, Pressen
owie Arbeiter an Sägen, Scheren, Richtmaschinen, soweit sie an warmem
etall arbeiten;
4) von den Arbeitern in Eisen-- und Stahlgießereien solche, die unter großer
Hitze oder schädlichen Gasen besonders zu leiden haben.
Arbeiter in der Waffen= und Munitionsindustrie, die den unter 3 aufgeführten
Arbeiterkategorien entsprechen, insbesondere Arbeiter an Pressen, Wärm= und
Glühöfen, sowie in der Härterei und Vergüterei.
Arbeiter in Zink-, Kupfer-, Aluminium= und sonstigen Metallhütten und Metall-
gießereien, soweit ihre Arbeit der Arbeit der unter 3 aufgeführten Arbeiter-
gruppen gleicht; Ofenarbeiter in Zinkweißfabriken.
In Kalk= und Dolomitbrennereien, Zementfabriken, in der Tonwarenindustrie
(Porzellan-, Steinzeug-, Steingutfabriken, Ziegeleien und Fabriken feuerfester
Produkte, einschließlich Asbestglühereien) und in Glashütten, soweit diese Indu-
strien für den Kriegsbedarf arbeiten: Arbeiter, die unter großer Hitze oder schäd-
lichen Gasen besonders zu leiden haben.
In der Maschinen-, Metall= und Kleineisenindustrie sowie in Eisenbahnwerk-
stätten, Brückenbauanstalten und Seeschiffswerften, soweit diese Industrien für