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Nr. 19. 1
916.
—
Beschlagnahmte Warengattungen
2.
Spinnstoffe
3.
Farbe
Gruppe II: Schlaf= und Pferde
W —
Ohne Rücksicht auf Herstellungsart und Ausrüstung:
Schlafdecken,
Pferdedecken und Woilache,
Deckenstoffe im Stück,
Stoffe, die zur Anfertigung der Decken zu 1 und 2
dienen können. Als solche kommen auch in Betracht:
Zivilstoffe, wie Flauschstoffe, Mantelstoffe,
Ulsterstoffe, Capestoffe usw., soweit sie nicht schon
in Gruppe 1 beschlagnahmt sind. Dagegen kommen
für diese Gruppe nicht in Betracht: Herren= und
Knaben-Anzugstoffe und -Hosenstoffe.
Wolle, Mohair, Kamelhaar,
Alpaka, Kaschmir
und sonstige Tierhaare,
Kunstwolle, Baumwolle,
Kunstbaumwolle, sonstige
Pflanzenfasern
oder Abfälle und Mischungen
verschiedener
Spinnstoffe.
alle Farben,
glatt und gemustert.
Gruppe III:
1—
„
Männerhemden und Männerunterhosen in Männergrößen,
gewirkt, gestrickt oder aus Wirk= oder
Strickstoffen hergestellt oder konfektioniert,
Männerärmelwesten und -Jacken,
Männersocken und -Strümpfe
Kniewärmer,
Halstücher (Schals),
Leibbinden- und Kopsschützer,
beides nur in Schlauchform,
Männer-Faust= und Fingerhandschuhe,
«
Männer-Pulswärmer, oder «-stens
17 em lang, handgestrickt,
Wirk= und Strickstoffe, die zur Anfertigung von
Männer-Unterkleidung oder „Trikotagen in Betracht
kommen.
maschinen= oder
handgestrickt,
bzw. gewirkt,
nur maschinenminde-
Aus Webwaren konfektionierte Männerhembe#n#
und Männerunterhosen sind durch die Bekanntmachung
Nr. W. M. 1300/12. 15.
K. R. A. beschlagnahmt.
Wolle, Mohair, Kamelhaar,
Alpaka, Kaschmir
und sonstige Tierhaare,
Kunstwolle, Baumwolle,
Kunstbaumwolle, sonstige
Pflanzenfasern
oder Abfälle und Mischungen
verschiedener
Spinnstoffe, auch
shoddygemischt, plattiert
oder aus verschiedenen
Stoffen zusammen
gesetzt.
a) Halstücher:
weiß, grau, feldgrau,
graugrün, braun,
grau= und braunmeliert,
b) Männersocken
und -strümpfe:
wie zu a), jedoch
auch natur= und
makofarbig,
c) Männer-Faust= und
Fingerhandschuhe wie
zu al,
jedoch auch schwarz,
d) alle anderen Warengattungen
ohne Rücksicht
auf Farbe.