Nr. 45. 2as
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916. «
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 15. März 1916.
Inhalt.
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Gegenstände aus Kupfer, Messing und
Reinnickel. (2) Bekanntmachung, betreffend Warnung vor Aufgabe
willkürlich adressierter Feldpostsendungen. (3) Bekanntmachung, betreffend
landesherrliche Genehmigung der Burchard und Caroline Köhler-Stiftung
zu Bützow. «
(1)Bekanntmachungvom15.«Mät31916",betkeffendGegenstänbeausKupfey
Messing und Meinnickel.
nter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 8. Dezember 1915, betreffend
Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel, Rbl. Nr. 198,
S. 1057, wird die nachstehende Bekanntmachung des Königlichen stellv. Generalkommandos
des IX. Armeekorps zu Altona nebst Zusätzen vom heutigen Tage,
betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung
I. 325/7/. 15 K.R.A. bezw. M. 325 e%7. 15. K. R.A. beschlagnahmten Gegenstände,
wird hiermit zur allgemeinen Keuntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe der Anordnung
innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen.
Schwerin, den 15. März 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.