Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  45.  2as

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Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.  «
Ausgegeben  Schwerin,  Mittwoch,  den  15.  März  1916.

 

 

Inhalt.

II.  Abtellung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Gegenstände  aus  Kupfer,  Messing  und
Reinnickel.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Warnung  vor  Aufgabe
willkürlich  adressierter  Feldpostsendungen.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend
landesherrliche  Genehmigung  der  Burchard  und  Caroline  Köhler-Stiftung
zu  Bützow.  «

 

(1)Bekanntmachungvom15.«Mät31916",betkeffendGegenstänbeausKupfey
Messing  und  Meinnickel.
nter  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  8.  Dezember  1915,  betreffend
  Gegenstände  aus  Kupfer,  Messing  und  Reinnickel,  Rbl.  Nr.  198,
S.  1057,  wird  die  nachstehende  Bekanntmachung  des  Königlichen  stellv.  Generalkommandos
  des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  nebst  Zusätzen  vom  heutigen  Tage,
betreffend  Enteignung,  Ablieferung  und  Einziehung  der  durch  die  Verordnung
I.  325/7/.  15  K.R.A.  bezw.  M.  325  e%7.  15.  K.  R.A.  beschlagnahmten  Gegenstände,
  wird  hiermit  zur  allgemeinen  Keuntnis  gebracht.
Die  Ortsobrigkeiten  werden  aufgefordert,  für  die  Bekanntgabe  der  Anordnung
  innerhalb  ihrer  Bezirke  Sorge  zu  tragen.
Schwerin,  den  15.  März  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.