Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 45. 1916. 231 
„ z it sie 
ür die unter § 2, Klasse A, Ziffer 2 und 3 fallenden Gegenstände, sowei 
n “- zur Perferu menschlicher oder tierischer Nahrung dienen, 
oder soweit es sich um in Herden eingebaute Wasserschiffe und der- 
gleichen handelt, bis zum 31. Juli 1916, . . 
für die unter § 2, Klasse B, Ziffer 2 fallenden Gegenstände bis zum 30. Sep- 
tember 1916. 6 # » 
Für die anderen, vorstehend nichtgenannten Gegenstände tritt keine Frist— 
verlängerung ein. 
b) Zu Dampfkocheinrichtungen gehörende Armaturen, für die Ersatz aus beschlag— 
nahmefreiem Material nicht beschafft werden kann, brauchen nicht abgeliefert 
werden und können bis auf weiteres in Benutzung bleiben. 
e) Meldung von Nickeleinsatzkesseln und dergleichen. Alle im § 3 der obengenanuten 
Verordnung aufgeführten Personen usw. sind verpflichtet, bis spätestens 1. April 
1916 den erforderlichen Ersatz für die in ihrem Besitz befindlichen, noch nicht 
ausgewechselten, unter § 2, Klasse B, Ziffer 2 fallenden Gegenstände zu bestellen 
und letztere zur Auswechselung an die auswechselnde Firma sofort nach deren 
Abruf zu senden bezw. den Ausbau der beschlagnahmten Metallmengen nach 
Empfang des Ersatzes umgehend vorzunehmen. 
Ferner sind diese Gegenstände bis zum 1. Mai 1916, unbeschadet aller 
bisher erstatteten Meldungen, an den zuständigen Kommunalverband auf von 
diesem einzufordernden Meldevordrucken gemäß dessen Ausführungsbestim- 
mungen nochmals zu melden. 
Altona, den 15. März 1916. 
Stellvertretendes Generalkommando IX. Armeekorps. 
v. Roehl, 
General der Artillerie. 
  
G) Bekanntmachung vom 11. März 1916, betreffend Warnung vor Aufgabe 
willkürlich adressierter Feldpostsendungen. 
Die nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos 
des IX. Armeekorps in Altona vom 26. v. Mts., betreffend Warnung vor Auf- 
gabe willkürlich adressierter Feldpostsendungen, wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 11. März 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
64
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.