Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 49. 1916. 247 
(3) Bekanntmachung vom 20. März 1916, betreffend die Dispensation der 
älteren Schulkinder zur Hilfeleistung bei der Frühjahrsbestellung. 
Mit Rücksicht auf den durch die Fortdauer des Krieges bedingten Mangel an 
Arbeitskräften werden die Schulbehörden auch in diesem Jahre ermächtigt, die 
größeren, mindestens 11 Jahre alten Schulkinder, die bei den Frühjahrsarbeiten 
helfen können, in weitgehendster Weise zur Hilfeleistung bei der diesjährigen 
Frühjahrsbestellung vom Schulunterricht zu dispensieren. 
Schwerin, den 20. März 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
Unterrichtsangelegenheiten. 
Langfeld. 
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