Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  49.  1916.  247
(3)  Bekanntmachung  vom  20.  März  1916,  betreffend  die  Dispensation  der
älteren  Schulkinder  zur  Hilfeleistung  bei  der  Frühjahrsbestellung.
Mit  Rücksicht  auf  den  durch  die  Fortdauer  des  Krieges  bedingten  Mangel  an
Arbeitskräften  werden  die  Schulbehörden  auch  in  diesem  Jahre  ermächtigt,  die
größeren,  mindestens  11  Jahre  alten  Schulkinder,  die  bei  den  Frühjahrsarbeiten
helfen  können,  in  weitgehendster  Weise  zur  Hilfeleistung  bei  der  diesjährigen
Frühjahrsbestellung  vom  Schulunterricht  zu  dispensieren.
Schwerin,  den  20.  März  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.

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