Nr. 49. 1916. 247
(3) Bekanntmachung vom 20. März 1916, betreffend die Dispensation der
älteren Schulkinder zur Hilfeleistung bei der Frühjahrsbestellung.
Mit Rücksicht auf den durch die Fortdauer des Krieges bedingten Mangel an
Arbeitskräften werden die Schulbehörden auch in diesem Jahre ermächtigt, die
größeren, mindestens 11 Jahre alten Schulkinder, die bei den Frühjahrsarbeiten
helfen können, in weitgehendster Weise zur Hilfeleistung bei der diesjährigen
Frühjahrsbestellung vom Schulunterricht zu dispensieren.
Schwerin, den 20. März 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
Unterrichtsangelegenheiten.
Langfeld.
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