Full text : Handbuch für Preußische Verwaltungsbeamte. Erster Band. (1)

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wärde  aus  einem  Satze,  der  nach  dem  gewiß  durchgedachten
und  durchnegociirten  Sinne  der  Paciscenten  ein  durch  lange
Observanz  erworbenes  Recht  bestätigen  sollte,  auf  einmal  einen
  Satz  machen,  der  es  ganz  zernichtete;  und  dieß  alles,
ohne  daß  in  den  Verhandlungen  das  Geringste  davon  vorgekommen
  wäre!  Das  Interesse  eines  listigen  Doktors  wäre  der
einzige  Beweggrund,  sein  geheimer  Anschlag  die  ganze  Deliberation,
  seine  Taschenspieler-Operation  die  ganze  Feierlichkeit
dieser  so  äußerst  bedenklichen  Verfügung  gewesen,  die  jede
Gesetzgebung,  so  wie  jeder  Baumeister  die  Verrückung  eines
Hauptpfeilers,  immer  mit  der  ängstlichsten  Behutsamkeit  unternimmt.


Aus  dieser  Bemerkung  ziehe  ich  hier  nur  den  Schluß,
daß  man  diese  große  Abänderung  nicht  so  leicht  voraussetzen,
und  hochstens  nur  in  dem  Falle  annehmen  darf,  wenn  die  in
dem  legalen  Instrumente  befindliche  Stelle  durchaus  nicht  anders
  verstanden  werden  kann.  Daß  dieß  hier  der  Fall  sey,
glaube  ich  wenigstens  zweifelhaft  gemacht  zu  haben;  was  aber
selbst  schon  dieser  Zweifel  für  eine  praktische  Wirkung
habe,  werden  Sie  wohl  einsehen,  wenn  Sie  bedenken,  daß
diese  Stelle  aus  dem  eben  angeführten  Grunde  «trictisimae
interpretationis  ist.

Und  wenn  dieser  Zweifel  nun  noch  durch  die  Abwiegung
der  Gruͤnde  Euer  .  .  .  .  eine  neue  Stärke  erhielte!

Den  ersten  nehmen  Sie  aus  dem:  ubi  id  fundationibus
non  adoersatur  her.  Diese  Ausnahme,  sagen  Sie,  zeigt,  daß
die  Regel  meinen  Sinn  nicht  haben  koͤnne.  —  Und  warum?
—  „Weil  in  den  bloß  für  Adeliche  gestifteten  Kapiteln  damals
  ohnehin  kein  Unadelicher  war.“  —  Aber  ist  dieß  so
ganz  ausgemacht?  getrauen  sich  Euer  dieß  selbst  noch
heutzutage,  z.  B.  von  Augsburg,  Costanz  und  Basel,  zu  behaupten?
  Cristiren  die  Stiftungsbriefe  so  alter  Kirchen  noch